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Pressemitteilung - 23. Dezember 2020

Teile von Delmenhorst Beobachtungsgebiet

Auf einem landwirtschaftlichen Putenmastbetrieb im Landkreis Oldenburg nahe zur Grenze des Stadtgebietes Delmenhorst ist am Dienstag, 22. Dezember, die sogenannte „Geflügelpest“ beziehungsweise „Vogelgrippe“ ausgebrochen. Der betroffene Bestand wurde bereits geräumt.

Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, finden derzeit weitreichende Untersuchungen von Tieren weiterer Bestände statt. Ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb wurden eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und –transporte strenge Auflagen gelten.

Auch rund 45 Geflügelhaltungen mit rund 900 Tieren auf dem Gebiet der Stadt Delmenhorst unterliegen der amtlichen Beobachtung, und es gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels. Die betroffenen Tierhalter werden vom Veterinäramt der Stadt Delmenhorst kontaktiert. Geflügeltransporte in diesem Bereich sind verboten. Das Beobachtungsgebiet wird an den Hauptverkehrsstraßen durch Schilder gekennzeichnet.

Der Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen weist nochmals darauf hin, dass zum Schutz aller Geflügelbestände vorsorglich bereits seit Sonnabend, 14. November 2020, alle Delmenhorster Geflügelhalter bis auf Weiteres verpflichtet sind, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten.

Nähere Informationen sind den Allgemeinverfügungen der Stadt zu entnehmen, die auf www.delmenhorst.de bei den Amtlichen Bekanntmachungen abrufbar sind. Auf der ebenfalls veröffentlichen Karte können Tierhalter erkennen, ob Ihre Geflügelhaltung im Beobachtungsgebiet liegt.

Darüber hinaus wird erneut daran erinnert, dass jeder Geflügelhalter verpflichtet ist, seine Tierhaltung – bereits ab dem ersten Tier – beim Fachdienst unter Telefon (04221) 99-1234, per Fax an (04221) 99-1232 oder per E-Mail an verbraucherschutzdelmenhorstde anzuzeigen.

Unter „Geflügelpest“ bzw. „Vogelgrippe“ versteht man die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs. Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen, und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren.

Da Influenza-Viren sehr leicht übertragbar sind, müssen bei Ausbruch alle empfindlichen Geflügelbestände im gefährdeten Bezirk umgehend aufgestallt werden, um jeglichen Kontakt vor allem zu Wildvögeln zu unterbinden. Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet.


Nr. 452|20 - msr


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