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Pressemitteilung - 25. November 2020

Stadt schützt Nordwolle-Anlieger mit Parkscheibenregelung

Zum Schutz vor verlagertem Dauerparken führt die Stadt auf dem gesamten Nordwolle-Gelände eine Parkscheibenregelung ein. Auslöser ist die seit einigen Tagen geltende Kostenpflicht auf der als Parkplatz genutzten privaten Fläche an der Lahusenstraße. Die Regelung kann laut Fachdienst Verkehr der Stadt Delmenhorst erst verspätet in Kraft treten, da der Dienstleister des Flächeneigentümers den Einführungstermin der privaten Gebühr gegenüber der Verwaltung nicht kommuniziert hat.

Die Erhebung von Parkgebühren auf der zentralen Fläche könnte zum Ausweichen von Dauerparkern in die umgebenden Wohnbereiche führen. Davor will die Stadt insbesondere Anwohner sowie Gewerbetreibende und andere Dienstleister schützen.

Andererseits muss natürlich Besuchern und Kunden das zeitweise Parken auf der Nordwolle ermöglicht werden. Daher wird für den gesamten Bereich ab den Zufahrten Fabrikhof (von der Nordwollestraße), Lahusenstraße West und Ost (von der Nordenhamer Straße), Otto-Jentzok-Straße und Merinostraße (vom rückwärtigen Parkplatz des Veranstaltungszentrums com.media) eine Zone mit Parkscheibenregelung eingerichtet.

Die Parkdauer von zwei Stunden gilt von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. In den Tages-Randzeiten und am Wochenende wird aufgrund der geringen Nachfrage keine Parkscheibenregelung angeordnet, da die Nachteile für die Anwohnenden dann überwiegen würden.

Die Parkraumüberwachung der Stadt Delmenhorst wird den Bereich nach Anordnung der Parkscheibenregelung stichprobenartig überwachen – für einen Übergangszeitraum werden zunächst lediglich kostenfreie Verwarnungen ausgesprochen.


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