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Pressemitteilung - 12. November 2020

Vogelgrippe: Geflügel muss in Delmenhorst in den Stall

Zum Schutz vor der Vogelgrippe sind ab Sonnabend, 14. November, alle Delmenhorster Geflügelhalter verpflichtet, die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten. In den vergangenen Tagen waren bei Wildvögeln in verschiedenen Gebieten Deutschlands sowie in einem Geflügel haltenden Betrieb in Schleswig-Holstein vermehrt Fälle von Geflügelpest (H5N8) amtlich festgestellt worden. Die Stadt Delmenhorst spricht daher eine Stallpflicht für Geflügel aus, die ab übermorgen gilt.

„Es muss alles getan werden, um mögliche weitere Infektionen von Nutzgeflügelbeständen zu verhindern“, sagt Dr. Nicolin Niebuhr, Fachdienstleiterin Veterinär- und Ordnungswesen. „Menschen sind nach bisherigen Erkenntnissen durch H5N8 nicht gefährdet.“

Der städtische Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen macht darauf aufmerksam, dass die entsprechende Schutzvorrichtung aus einem Dach oder einer Plane bestehen und an den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein muss, zum Beispiel durch Netze.

Nähere Informationen sind einer Allgemeinverfügung der Stadt zu entnehmen, die ab morgen auf der städtischen Homepage bei den Amtlichen Bekanntmachungen abrufbar ist.

In Delmenhorst sind 165 Geflügelhalter mit insgesamt 3.500 Tieren beim Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen gemeldet.

Jeder Geflügelhalter ist verpflichtet, seine Tierhaltung – bereits ab dem ersten Tier – beim Fachdienst unter Telefon (04221) 99-1234, per Fax an (04221) 99-1232 oder per Mail anzuzeigen.


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