Sprungmarken

Pressemitteilung - 23. Oktober 2020

Veranstaltungen im Sitzen in Delmenhorst wieder möglich

Seit heute, Freitag, 23. Oktober, gelten die Regeln der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Sie sieht bei kritischen Inzidenzzahlen unter anderem eine Verschärfung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum sowie eine Sperrstunde vor. Wieder möglich sind in der Stadt Delmenhorst ab morgen Veranstaltungen mit sitzendem Publikum – laut Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung auf 50 Personen begrenzt. Veranstaltungen, bei denen das Publikum zumindest zeitweise steht, sind dagegen in der Stadt weiterhin untersagt.

Die Stadt Delmenhorst hat den Inzidenzwert von 50 – sprich: 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen – seit dem 8. Oktober überschritten und gilt seitdem als Corona-Risikogebiet.

Entsprechend der neuen Landesverordnung gilt die Maskenpflicht ab dem Inzidenzwert 50 – also in der Stadt Delmenhorst – verpflichtend auch unter freiem Himmel, wenn ein Abstandhalten nicht gewährleistet ist. Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung in der entsprechenden Allgemeinverfügung vom 19. Oktober weitere Orte festgelegt, an denen immer und zwingend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.

Ferner gilt in der Stadt Delmenhorst ebenfalls seit dem 19. Oktober eine Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr. Zudem dürfen Gastronomiebetriebe laut der neuen Corona-Verordnung des Landes keine alkoholischen Getränke außer Haus verkaufen.

Veranstaltungen mit sitzendem Publikum sind in der Stadt Delmenhorst ab morgen, 24. Oktober, wieder möglich. Die Teilnehmerzahl ist laut Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung jedoch auf 50 Personen beschränkt.

Weiterhin sind – über die neue Corona-Landesverordnung hinausgehend – alle Veranstaltungen mit mindestens zeitweise stehendem Publikum untersagt. Dazu zählen Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte und ähnliche Veranstaltungen.

Auch über diesen Sonntag, 25. Oktober, hinaus sind bei sämtlichen Sportveranstaltungen in der Stadt Delmenhorst Zuschauerinnen und Zuschauer bis auf Weiteres nicht zugelassen. Das Verbot gilt ebenso bei jeglicher Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen – auch für Eltern oder andere Aufsichtspersonen von minderjährigen Kindern; eine Anwesenheit während der Sportausübung beziehungsweise des Trainings ist nicht zulässig.

Für den Umkleidebereich und die Duschen in Sportstätten gelten mit der Allgemeinverfügung der Stadt Delmenhorst vom morgigen Tag an weiterhin die bereits seit dem 19. Oktober bestehenden Regelungen. Auch die seit dem 19. Oktober geltenden besonderen Hygienemaßnahmen im Groß- und Einzelhandel bestehen bis auf Weiteres fort.


Nr. 396|20 - tif

Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier.