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Pressemitteilung - 19. Oktober 2020

Hohe Infektionszahlen: Stadt verschärft Corona-Regeln

Nach dem drastischen Anstieg der Corona-Neuinfektionen innerhalb der vergangenen Tage hat die Stadt Delmenhorst zusätzliche Einschränkungen beschlossen. Drei neue Allgemeinverfügungen gelten ab morgen, Dienstag, 20. Oktober.

Über die neuen Corona-Maßnahmen hatte Oberbürgermeister Axel Jahnz gemeinsam mit Krisenstabs-Leiter Rudolf Mattern, Gesundheitsamts-Leiter Dr. Helge Schumann sowie Carsten Hoffmeyer von der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch am heutigen Vormittag bereits in einer Pressekonferenz informiert.

Die Maskenpflicht wird bis auf Weiteres ausgeweitet. Unter anderem ist auf der Nordseite des Bahnhofs, innerhalb und auf der Südseite sowie auf dem gesamten ZOB-Gelände ab Dienstag, 20. Oktober, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diese Regelung gilt nicht nur für Reisende mit Bus und Bahn, sondern auch für Personen, die diese Bereiche lediglich passieren.

Auch auf Kundenparkplätzen von Geschäften und Supermärkten gilt ab morgen eine Maskenpflicht. Insassen von Kraftfahrzeugen haben vom Verlassen des Fahrzeugs bis zum erneuten Einsteigen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für Radfahrer gilt dies vom Abstellen des Fahrrades bis zur Abfahrt. Fußgänger haben im Parkplatzbereich ebenfalls eine entsprechende Bedeckung zu tragen.

Bereits seit dem 14. Oktober muss in der Fußgängerzone in der Innenstadt sowie auf dem Rathausplatz täglich in der Zeit von 10 bis 18 Uhr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Entsprechende Hinweisschilder wurden aufgestellt. Auf dem Gelände der Delmenhorster Wochenmärkte gilt seit dem 8. Oktober eine Maskenpflicht. Auch alle Passanten, die dort nicht einkaufen, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Ausgenommen von den Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs sowie Menschen mit Nachweis einer Befreiung aus medizinischen Gründen.

Auch private Treffen werden noch mehr eingeschränkt. Die Höchstzahl von zehn Personen gilt grundsätzlich weiterhin. Dabei dürfen ab Dienstag, 20. Oktober, aber nur noch maximal zwei verschiedene Haushalte zusammenkommen – unabhängig davon, wo das Treffen stattfindet.

Ausnahmen: Für die Teilnahme an standesamtlichen Trauungen, Hochzeitsfeiern oder Beerdigungen sowie Feiern aus religiösen Anlässen gilt nach wie vor eine Obergrenze von 25 Personen.

Verboten sind ab dem morgigen Dienstag alle öffentlichen Veranstaltungen. Ausgenommen sind davon sind Sitzungen des Rates sowie dessen Ausschüsse.

Ab Dienstag, 20. Oktober, gilt eine Sperrstunde; es handelt sich dabei nicht um eine Ausgangssperre. Gastronomische Betriebe dürfen dann nur noch von 6 bis 23 Uhr öffnen. Die Kontaktbeschränkungen – höchstens zehn Personen oder Menschen aus maximal zwei Haushalten – gelten auch für das Gaststättengewerbe. Zwischen den Tischgruppen ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Die Tische sind nach jeder Benutzung zu desinfizieren und die Tischdecken auszutauschen.

Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels haben dafür zu sorgen, dass die Griffe benutzter Einkaufswagen, Einkaufskörbe und vergleichbarer Behältnisse nach jedem Gebrauch gründlich mit dafür zugelassenen Desinfektionsmitteln desinfiziert werden.

Die Schulen sollen nach Ende der Herbstferien nächste Woche wieder öffnen – entsprechend ihren Hygienekonzepten. Auch in den Kindertagesstätten läuft der eingeschränkte Regelbetrieb unverändert weiter.

Nachdem bereits am vergangenen Sonntag, 18. Oktober, keine Gottesdienste in der Stadt besucht werden konnten, haben die Religionsgemeinschaften auch für die kommenden Wochen angekündigt, die geplanten Maßnahmen aus eigenem Antrieb heraus in Verantwortung gegenüber den Gläubigen umzusetzen. Die Regelung über eine Allgemeinverfügung ist somit nicht notwendig. „Hierfür danke ich den Religionsgemeinschaften von Seiten der Stadt sehr herzlich“, sagt Corona-Krisenstabsleiter Rudolf Mattern.

Des Weiteren dürfen Sporttreibende ab Dienstag, 20. Oktober, die Umkleiden und sogenannten Nassbereiche in Sportstätten weder zum Umziehen noch zum Duschen nutzen. „Das Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit Sport ließ sich in der Vergangenheit auf den Bereich Umkleidekabine und Nasszelle reduzieren“, sagt Mattern. „Dieser Bereich kann von der rein sportlichen Aktivität getrennt werden. Es ist daher folgerichtig, dass über die Allgemeinverfügung nicht das komplette Sportangebot untersagt, sondern lediglich die kritischen Bereiche zur Nutzung gesperrt werden.“


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