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Pressemitteilung - 13. Oktober 2020

Stadt Delmenhorst verschärft Corona-Maßnahmen

Erweiterte Maskenpflicht, Zuschauer-Verbot beim Sport und eingeschränkter Regelbetrieb in Kindertagesstätten: Damit reagiert die Stadt Delmenhorst auf die Entwicklung der Corona-Pandemie in ihrem Gebiet. Entsprechende Allgemeinverfügungen (siehe unten) hat die Verwaltung heute erlassen.

Am vergangenen Donnerstag, 8. Oktober, hat die Stadt Delmenhorst den Corona-Grenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner erstmals überschritten und gilt seitdem als Risikogebiet. Mit neun neuen Fällen am heutigen Dienstag, 13. Oktober, ist der Wert nach einem leichten Rückgang gestern jetzt wieder geringfügig auf 126,8 gestiegen.

Die Maskenpflicht wird deshalb ab Mittwoch, 14. Oktober, bis auf Weiteres auf die gesamte Fußgängerzone ausgeweitet. Sie gilt täglich in der Zeit von 10 bis 18 Uhr. Bereits seit vergangenem Donnerstag müssen alle Besucher von Wochenmärkten, also auch Passanten, die dort nicht einkaufen, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs sowie Menschen mit Nachweis einer Befreiung aus medizinischen Gründen.

Entsprechende Schilder werden zeitnah aufgestellt. Die Maskenpflicht besteht jedoch ausdrücklich auch ohne Schilder; sie stellen lediglich einen zusätzlichen Hinweis dar.

Beim Sport sind ab morgen bis zum 25. Oktober keine Zuschauer mehr zugelassen. Das gilt für sämtliche öffentlichen und privaten Sportanlagen sowohl drinnen als auch draußen. Das Verbot bezieht sich ausdrücklich auf jegliche Form der Sportausübung, also auch auf das Training. Auch die Anwesenheit von Eltern oder anderen Aufsichtspersonen minderjähriger Kinder ist nicht zulässig.

Kindertagesstätten müssen vorerst in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln. Dieses „Szenario B“ nach dem Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan besagt insbesondere, dass die Kinder nur noch in festen Gruppen betreut werden dürfen; offene Gruppenkonzepte sowie eine Durchmischung verschiedener Gruppen sind untersagt. In der Praxis bedeutet dies, dass allen Kindern weiterhin eine Betreuung zu regulären Zeiten angeboten werden kann. Bei Früh- und Spätdiensten kann es allerdings zu Änderungen kommen, wenn diese nicht nach Gruppen getrennt möglich sind.


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