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Pressemitteilung - 24. September 2020

Neuer Gebührenmaßstab für die Straßenreinigung

Ab dem nächsten Jahr werden die Gebühren für die Straßenreinigung neu berechnet. Das hat der Rat der Stadt in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Künftig liegt der Berechnung die Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche zugrunde. Die neue Satzung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Bislang berechneten sich die Gebühren nach der Frontlänge des Grundstücks zur Straße hin. Für ein schmales, tiefes Grundstück war also eine geringere Gebühr fällig als für ein unterm Strich ebenso großes, aber breiter und weniger tief geschnittenes Grundstück. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg war eine neue Regelung erforderlich. Sie sollte laut Gericht sicherstellen, dass die Grundstücks-Eigentümer so weit wie möglich danach veranlagt werden, wie sehr sie die gereinigte Straße in Anspruch nehmen.

Der sogenannte Quadratwurzelmaßstab, für den sich der Rat nun entschieden hat, ist präzise und scheint am besten geeignet, die gerichtlichen Anforderungen sowie den allgemeinen Gleichheitssatz zu erfüllen. Zufälligkeiten, die sich aus der Form des Grundstücks oder der Lage zur Straße ergeben, haben künftig keinen Einfluss mehr auf die Gebührenhöhe.

Für den neuen Maßstab wird die Quadratwurzel aus der amtlichen Fläche des Grundstücks gezogen. Dieser Wert wird mit dem geltenden Gebührensatz multipliziert. Das Ergebnis ist die Jahresgebühr für die Straßenreinigung.

Nach der Entscheidung für den Quadratwurzelmaßstab ermittelt die Stadtverwaltung nun die konkreten Gebührensätze. Sie werden im Herbst gesondert vom Rat beschlossen. Insgesamt bleiben die Einnahmen für die Stadt gleich. Die Kosten für die Straßenreinigung werden lediglich gerechter auf die Grundstückseigentümer verteilt.


Nr. 343|20 - msr

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