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Pressemitteilung - 6. August 2020

Wasserentnahme aus Gewässern verboten

Aufgrund der aktuellen Wetterlage und der damit einhergehenden niedrigen Wasserstände weist der Fachdienst Umwelt darauf hin, dass die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpen oder Schläuchen – beispielsweise zum Zweck der Bewässerung – grundsätzlich nicht erlaubt ist. Das Abzapfen von Wasser fällt auch nicht unter den sogenannten Gemeingebrauch im Sinne des Paragrafen 32 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).

Das Entnahmeverbot dient dabei vorrangig dem Schutz von Gewässern und deren Ökosystemen. Eine anhaltende Wasserentnahme könnte zur Austrocknung und damit zum Absterben der vorhandenen Flora und Fauna führen.

Zuwiderhandlungen gegen das Entnahmeverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.


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