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Pressemitteilung - 7. Juli 2020

Brauenkamper Straße: Radler dürfen auf Fahrbahn fahren

Fahrradfahren auf der Fahrbahn: Das ist auf der Brauenkamper Straße ab diesem Freitag, 10. Juli, erlaubt. Zwischen Oldenburger Straße und Moorweg haben Radler künftig die Wahl, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn benutzen wollen.

Südlich des Moorwegs war die Fahrbahnnutzung für den Radverkehr auch bisher schon erlaubt. Mit der Aufhebung der bisher geltenden Radwegebenutzungspflicht im nördlichen Bereich ist der Verkehr nun im gesamten Verlauf der Brauenkamper Straße einheitlich geregelt.

Im Einzelnen bedeutet die neue Regelung: Radfahrende können sich frei zwischen dem separaten Radweg und der Fahrbahn entscheiden. Von dieser Wahl ausgenommen sind lediglich Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr. Sie dürfen sich weiterhin ausschließlich auf dem Rad- und Gehweg im Seitenraum bewegen.

Kraftfahrzeuge dürfen den Radverkehr auf der Fahrbahn nur dann überholen, wenn dies mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern möglich ist.

Hintergrund der Änderung ist eine Neubewertung der bislang geltenden Radwegebenutzungspflicht für die Brauenkamper Straße. Eine solche Pflicht darf laut Straßenverkehrsordnung nur angeordnet werden, wenn die Fahrbahnnutzung des Radverkehrs aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen werden muss. Da dies auf der Brauenkamper Straße nicht zutrifft, ist Radfahren auf der Fahrbahn jetzt erlaubt.

Gerade für den schnelleren Radverkehr bietet die neue Regelung Vorteile. Denn das Fahren auf der Fahrbahn ermöglicht im Vergleich zum Radweg im Seitenraum höhere Fahrgeschwindigkeiten, etwa mit Pedelecs.

Im Sinne einer konfliktfreien gemeinsamen Nutzung des Straßenraums appelliert der Fachdienst Verkehr der Stadt Delmenhorst an alle Verkehrsteilnehmenden, sich rücksichtsvoll und vorausschauend zu verhalten.


Nr. 253|20 - msr

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