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Pressemitteilung - 22. April 2020

Delmenhorst: Mit Maske in Schule und auf Wochenmarkt

Auch in Niedersachsen soll nun eine Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus eingeführt werden. Gegebenenfalls ergänzend zur – noch nicht vorliegenden – Rechtsverordnung des Landes wird für den Bereich der Stadt Delmenhorst das Tragen sogenannter Alltagsmasken nicht nur in Krankenhäusern, Heimen, Geschäften sowie in Bussen und Taxis Vorschrift sein.

Auch auf den Wochenmärkten, in Schul- und Unterrichtsräumen sowie auf Pausenhöfen, im Schulbus und bei der Abholung von Kindern aus der Notbetreuung in Schulen oder Kindertagesstätten wird das Tragen von Alltagsmasken zur Pflicht. Diese Verpflichtung wird zeitgleich mit der Regelung des Landes in Kraft gesetzt werden – voraussichtlich ab Montag, 27. April. Hintergrund für diese Entscheidung sind die seit diesem Montag, 20. April, geltenden Corona-Lockerungen.

„Neben Geschäften und dem ÖPNV sind Schulen ein Aufenthaltsraum, in dem nicht immer sichergestellt werden kann, dass die vorgegebenen Abstandsregelungen eingehalten werden können“, sagt Oberbürgermeister Axel Jahnz.

Als Alltagsmaske soll jeder Schutz vor Mund und Nase genutzt werden dürfen, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch zum Beispiel Husten oder Niesen zu verringern. Auch selbst geschneiderte Masken, Schals und Tücher wären denkbare Alternativen. Bei Bewegung unter freiem Himmel, insbesondere bei Spaziergängen und Sport, soll das Tragen von Masken nicht verpflichtend sein. Auch Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden von der Pflicht befreit.


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