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Pressemitteilung - 8. April 2020

Stadt und Polizei verstärken Kontrollen über Osterfeiertage

Die Corona-Pandemie begleitet uns bereits seit einigen Wochen und wird auch zukünftig Teil unseres Alltagslebens sein.

Die Polizeiinspektion Delmenhorst, die Stadt Delmenhorst und die jeweiligen Kommunen führten bereits seit Inkrafttreten der Niedersächsischen Verordnung vom 7. April 2020 flächendeckende Kontrollmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus durch.

Rückblickend kann erfreulicherweise festgestellt werden, dass die neuen Regelungen bei den Bürgerinnen und Bürgern überwiegend auf Akzeptanz gestoßen sind und tagtäglich umgesetzt werden. Ein Großteil der Bevölkerung hat den Ernst der Lage erkannt, ist zudem gut informiert und hält sich an die geltenden Regelungen.

Dieser Eindruck wurde auch am vergangenen Wochenende im Zusammenhang mit der Öffnung der Baumärkte und Gartencenter erneut bestätigt. Hier stellte die Polizei Delmenhorst keinerlei Fehlverhalten der Bürgerinnen und Bürger fest. Im Gegenteil: Die Kundinnen und Kunden zeigten Verständnis, warteten geduldig in langen Warteschlangen und hielten den Mindestabstand zu anderen Personen ein.

Trotz dieser positiven Bilanz legen Axel Jahnz, der Oberbürgermeister der Stadt Delmenhorst und Jörn Stilke, der Leiter der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, besonderes Augenmerk auf die bevorstehenden Osterfeiertage.

Die vorhergesagten angenehmen Temperaturen laden zu unzähligen Aktivitäten im Freien, größeren Feierlichkeiten oder zu touristischen Ausflügen in Naherholungsgebiete ein.

Vor diesem Hintergrund haben sich die Stadt Delmenhorst und die Polizei Delmenhorst besonders auf die Osterfeiertage vorbereitet, um die bestehenden Regelungen der Niedersächsischen Verordnung weiterhin durchzusetzen.

Dazu werden deutlich mehr Polizistinnen und Polizisten auf den Straßen im Einsatz sein und in Zusammenarbeit mit den Kontrolleinheiten der Stadt Delmenhorst die Einhaltung der Regelungen verstärkt überprüfen.

In diesem Zusammenhang müssen die Bürgerinnen und Bürger vor allem im öffentlichen Raum mit Kontrollen rechnen. Vorrangig behalten die Beamten Parks, Eisdielen, Restaurants und Gaststätten, Spielhallen, Baumärkte, Supermärkte als auch beliebte Treffpunkte und Ausflugsziele im Visier.

Darüber hinaus sind Gottesdienste in Kirchen oder Zusammenkünfte in Einrichtungen anderer Glaubensgemeinschaften als auch die zur Osterzeit traditionellen Osterfeuer aufgrund des Ansammlungsverbotes selbstverständlich nicht mehr gestattet.

„Wir sind auf zahlreiche Verstöße vorbereitet und in der Lage diese konsequent zu unterbinden. Allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass sich der Großteil der Bürgerinnen und Bürger aus eigener Motivation an die Regelungen hält. Wir appellieren, die Regelungen auch weiterhin mit Vernunft umzusetzen und sich nicht wegen der anstehenden Feiertage zu anderen Verhaltensweisen verleiten zu lassen“, so Jahnz und Stilke.

Zusammenfassung einiger wichtiger Aspekte für die Bereiche der Stadt Delmenhorst, des Landkreises Oldenburg und des Landkreises Wesermarsch:

  • Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • Nicht verboten, aber nicht zu empfehlen, bleiben Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten. Auch Alte, Kranke oder Menschen mit Einschränkungen dürfen besucht werden, wenn diese außerhalb von Einrichtungen wohnen. Allerdings sind derartige Besuche immer unter dem Gesichtspunkt eines absolut nötigen Minimums gestattet. (Leitfrage: „Steht der Besuch im Verhältnis zu der Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus?“) Zudem soll der Kreis, der sich treffenden Menschen, möglichst klein und gleichbleibend sein.
  • Feiern sind nicht erlaubt.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern in der Öffentlichkeit zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes ist einzuhalten.
  • Treffen in der Öffentlichkeit sind auf zwei Personen beschränkt; es sei denn, es handelt sich um Angehörige oder Personen des eigenen Hausstandes. Der Mindestabstand ist einzuhalten.
  • Der Aufenthalt in Ferienhäusern/-wohnungen zu touristischen Zwecken sowie das Campen sind untersagt.
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und den Einrichtungen anderer Glaubensgemeinschaften sind verboten.
  • Ein Picknick und Grillen im Freien mit mehr als zwei Personen außerhalb des eigenen Hausstandes sind untersagt.
  • Restaurants o.a. müssen geschlossen bleiben. Der Außer-Haus-Verkauf ist erlaubt, wenn Kunden untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, der Verzehr von Speisen und Getränken in einem Umkreis von über 50 Metern zum Restaurant o.a. erfolgt und Speisen telefonisch oder elektronisch vorbestellt werden. Eine bargeldlose Bezahlung sollte bevorzugt werden.
  • Gruppenausfahrten mit dem Motorrad sind nicht möglich.
  • Betretungsverbote im Bereich Wesermarsch: Gesamter Strandbereich Oberhammelwarden, Strandbereich „Elsflether Sand“ bis Stadtgrenze zur Gemeinde Berne, Parkplatz Lienen vor der Schranke der Huntesperrwerk-Zuwegung für Personen, die ihren ersten Wohnsitz nicht im Gebiet der Stadt Elsfleth haben.

Delmenhorst, 8. April 2020 |
Stadt Delmenhorst und Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch

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