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Pressemitteilung - 19. März 2020

Keine Besuche mehr in Krankenhäusern und Heimen

Zum Schutz insbesondere überdurchschnittlich gefährdeter Menschen, wie Krankenhaus-Patienten und Bewohner von Seniorenheimen, und des Personals, das sich um diese Gruppen kümmert, vor dem neuartigen Coronavirus hat die Stadt Delmenhorst am heutigen Donnerstag eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt ab sofort und bis zum 18. April, eine Verlängerung ist möglich.

Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen müssen demnach geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Eintrag von Sars-CoV-2-Erregern zu erschweren. Insbesondere gelten Besuchs- und Betretungsverbote. Davon ausgenommen sind werdende Väter sowie Väter von Neugeborenen, Eltern und Sorgeberechtigte von Kindern auf Kinderstationen und enge Angehörige von Palliativpatienten. Bei erwachsenen Patienten sind selbst die noch erlaubten Besuche je nach Fall zeitlich zu beschränken. In Einzelfällen können auch Seelsorger oder Urkundspersonen zugelassen werden.

Vollständig schließen müssen öffentlich zugängliche Angebote in den entsprechenden Häusern, wie Kantinen und Cafeterien. Jegliche Veranstaltungen in den Einrichtungen sind verboten.

Allgemeine Besuchsverbote betreffen ebenso Seniorenheime sowie Heime für Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen. Ausnahmen gelten dort nur für Nahestehende von palliativmedizinisch versorgten Bewohnern sowie im Einzelfall für Seelsorger oder Urkundspersonen. Behandelnde Ärzte und Pflegepersonen haben weiterhin Zutritt.

Einrichtungen der Tagespflege sind bis auf eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu schließen. Die Notbetreuung ist auf Pflegebedürftige beschränkt, deren Angehörige sich wegen Tätigkeiten in der sogenannten kritischen Infrastruktur – unter anderem Gesundheitswesen, Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei und Justiz – nicht um sie kümmern können.

Die betroffenen Einrichtungen wurden bereits informiert. Überwiegend hatten sie entsprechende Maßnahmen bereits vor der offiziellen Geltung der Verfügung vollzogen.


Nr. 136|20 - msr

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