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Pressemitteilung - 17. März 2020

Weitreichende Einschränkungen für das öffentliche Leben

Im Bemühen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Stadt Delmenhorst entsprechend den Vorgaben des Landes Niedersachsen am heutigen Dienstag weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens angeordnet. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und vorerst bis zum 18. April, eine Verlängerung ist aber möglich.

Zum Schutz der Bevölkerung werden zahlreiche Einrichtungen und Geschäfte geschlossen. Auch Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt.

Ausdrücklich von den Schließungen ausgenommen sind jedoch Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs, darunter der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich. Dementsprechend finden auch die Delmenhorster Wochenmärkte mittwochs und sonnabends von 7.30 bis 13 Uhr auf dem Rathausplatz sowie freitags von 7.30 bis 12.30 in Düsternort weiterhin statt.

Schließen müssen dagegen alle anderen Geschäfte ebenso wie Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportanlagen, Spielhallen, Kneipen, Diskotheken und Ähnliches. Auch Spielplätze dürfen nicht mehr benutzt werden.

Nicht mehr erlaubt sind außerdem öffentliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte in Vereinen sowie Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Auch Religionsgemeinschaften dürfen keine Gottesdienste mehr feiern. Ebenfalls nicht mehr gestattet sind Ansammlungen im Freien. Selbst private Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sind nicht mehr zulässig.


Nr. 129|20 - msr

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