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Pressemitteilung - 4. Februar 2020

Abgabesatzungen werden rückwirkend ersetzt

Die jährlichen Bescheide über die Grundbesitzabgaben – wie Abfallgebühren, Straßenreinigungskosten, Abwassergebühren – bleiben gültig. Trotz Unwirksamkeit der zugrunde liegenden Satzungen aufgrund der Fehlbesetzung des Verwaltungsausschusses braucht die Stadt Delmenhorst die Bescheide nicht zu erneuern, sofern die entsprechenden Satzungen rückwirkend noch einmal beschlossen werden. Das hat die Kommunalaufsicht des Niedersächsischen Innenministeriums nun der Verwaltung bestätigt.

Dies bedeutet: Wenn der Rat in den kommenden Sondersitzungen die Satzungen – mit demselben Inhalt wie in der Vergangenheit – rechtmäßig neu beschließt, gelten diese auch für die Vergangenheit. Durch das „Nachschieben“ der rechtswirksamen Satzungen erhalten dann auch die Bescheide nachträglich die erforderliche Rechtsgrundlage.

Wegen des personell zu groß besetzten Verwaltungsausschusses waren die ursprünglich vom Rat beschlossenen Satzungen zwar unwirksam und die darauf fußenden Bescheide deshalb rechtswidrig. Laut Kommunalaufsicht, die sich dabei auf das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bezieht, können die Bescheide aber durch Erlass rechtmäßiger Satzungen „geheilt“ werden. „Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, von einer solchen Abgabe verschont zu bleiben“, habe nicht entstehen können, schreibt die Kommunalaufsicht.


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