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Pressemitteilung - 17. Januar 2020

Stadt gewährt erneut Zuschüsse für Verhütungsmittel

Auch in diesem Jahr zahlt die Stadt Delmenhorst einen Zuschuss für Verhütungsmittel an Personen, die Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Asylbewerberleistungen erhalten.

Wer Leistungen vom Jobcenter oder dem Fachdienst Soziale Leistungen bekommt und mindestens 22 Jahre alt ist, kann bei der Stadt den Zuschuss für ärztlich verordnete Verhütungsmittel beantragen. Dazu gehören unter anderem die Pille, die Spirale oder eine Sterilisation. Pro Person werden die Hälfte der anfallenden Kosten übernommen, maximal 100 Euro pro Jahr. Bei Methoden, die längerfristig wirken, wie die Spirale, das Hormonimplantat und die Sterilisation von Frauen oder Männern, kann in Einzelfällen der Höchstbetrag für drei Jahre, also maximal 300 Euro, gezahlt werden.

Die Anträge können im städtischen Fachdienst Soziale Leistungen im Siemershaus, vierte Etage, Am Stadtwall 10, gestellt werden. Ein aktueller Leistungsbescheid des Jobcenters, das ärztliche Rezept und die Kaufquittung der Apotheke müssen dazu vorgelegt werden. Ein Rechtsanspruch auf den städtischen Zuschuss besteht allerdings nicht. 

Im vergangenen Jahr 2019 wurde der Zuschuss in Delmenhorst 50 Mal in Anspruch genommen. Frauen und Paaren mit geringen finanziellen Mitteln soll so eine verantwortungsbewusste Verhütung erleichtert werden, um damit gegebenenfalls eine nicht gewünschte Schwangerschaft zu vermeiden.

Bis zum Alter von 21 Jahren zahlt die Krankenkasse für Verhütung. Menschen ab 22 Jahren, die Sozialleistungen erhalten, müssen die Kosten für Verhütung grundsätzlich aus dem vorgesehenen Betrag für Gesundheitskosten ihres Regelsatzes bestreiten.

Doch besonders längerfristig wirkende Verhütungsmethoden sind einmalig mit höheren Kosten verbunden. „Wegen des eng bemessenen Regelsatzes ist ein planmäßiges Ansparen dafür häufig unrealistisch“, sagt die städtische Gleichstellungsbeauftragte Petra Borrmann. „Beratungsstellen wie Pro Familia berichten daher auch immer wieder von ungewollt Schwangeren, die sich eine sichere Verhütung nicht leisten konnten.“

„Wie in Delmenhorst unterstützen viele Kommunen mit freiwilligen Zuschussmodellen, denn eine bundesweite einheitliche Lösung lässt auf sich warten“, sagt Borrmann. „Es ist mir unverständlich, dass die Verhütungskosten für Menschen mit Sozialleistungen nicht ausreichend getragen werden und die Kommunen einspringen müssen. Eine verlässliche Familienplanung darf doch nicht am Geldbeutel scheitern.“


Nr. 24|20 - Gleichstellungsbeauftragte

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