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Pressemitteilung - 17. Januar 2020

dwfg: Stadt und Aufsichtsrat haben sofort reagiert

Die Stadtverwaltung reagiert auf die Vorwürfe des FDP-Fraktionsmitarbeiters Claus Hübscher, Verwaltungsvorstand und Aufsichtsrat der Delmenhorster Wirtschaftsförderungsgesellschaft (dwfg) hätten bei der Nachfolgeregelung für den damaligen Geschäftsführer falsch oder unzureichend reagiert. „Das entspricht schlichtweg nicht der Wahrheit und entbehrt jeglicher Grundlage“, sagt Oberbürgermeister Axel Jahnz. „Umgehend wurden verschiedene personelle und rechtliche Alternativen zur Fortführung der Geschäfte seitens der Verwaltung geprüft.“

Aufgrund der personellen Ressourcen der Stadt zum damaligen Zeitpunkt und des Aufgabenzuschnitts ergab sich keine Möglichkeit einer kommissarischen Übernahme der Stelle durch städtische Beschäftigte. „Der dwfg-Aufsichtsrat hat daher sofort gehandelt und kurzfristig eine Interims-Geschäftsführung eingesetzt. Insbesondere Aufsichtsratsvorsitzende Bettina Oestermann hat sich bis heute intensiv in das Verfahren eingebracht und rechtlich einwandfrei agiert“, sagt Oberbürgermeister Jahnz.

„Die Prüfung, welche Auswirkungen sich auf die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ergeben, wurde direkt nach dem gesundheitsbedingten Ausscheiden des damaligen Geschäftsführers zum 1. April 2019 aufgenommen“, erklärt Erster Stadtrat Markus Pragal. „Dass diese Prüfung läuft und welchen Zwischenstand es gab, wurde bereits im Mai in einem interfraktionellen Gespräch sowie im Aufsichtsrat dargestellt. Die entsprechende Präsentation wurde zudem den Fraktionen und Gruppen mit dem Angebot weiterer Informationen zur Verfügung gestellt.“

Parallel erfolgte die Neustrukturierung der dwfg. Ein erster Schritt war die Rückführung des Immobilienmanagements in die Verwaltung zum Jahreswechsel. „Der Wirtschaftsplan 2020 sowie der Jahresabschluss 2018 wurden vor dem Hintergrund der Entwicklungen und Erkenntnisse intensiv geprüft. Eine Aufsichtsratssitzung erfolgt noch in diesem Monat“, sagt Jahnz. „Diese leichte Verzögerung dem Aufsichtsrat als Überforderung zu unterstellen, ist unsachlich und nicht nachvollziehbar.“


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