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Pressemitteilung - 20. September 2019

Bauanträge am Bremer Postweg möglich

Grünes Licht für Häuslebauer: Der Bebauungsplan Nummer 295 Bremer Postweg ist zwar noch nicht rechtskräftig. Für den größten Teil im Norden des Geltungsgebiets können aber bereits Bauanträge eingereicht werden. Für die südlichen Teile ist dagegen noch Geduld gefragt. Um Bau-Interessenten einen besseren Überblick zu bieten, hat der Fachdienst Bauordnung die verschiedenen Bereiche in einer Karte markiert und gibt Erläuterungen zum aktuellen Stand und den jeweils möglichen Antragsverfahren.

Bauanträgen für den nördlichen Bereich – beiderseits des Annenheider Damms bis zum Bremer Postweg – ist eine formlose Erklärung nach Paragraph 33 Baugesetzbuch beizufügen, dass die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans anerkannt werden. Auf diese Weise können die Anträge bereits vor Rechtskraft des Bebauungsplans eingereicht werden. Mangels gültigem Plan sind allerdings noch keine Bauanzeigen im Mitteilungsverfahren möglich. Der betreffende Bereich ist auf der Karte grün markiert.

Der südliche Bereich – östlich des Bremer Postwegs – gliedert sich noch einmal in zwei Abschnitte. Für alle Grundstücke mit Zufahrt direkt vom Bremer Postweg ist die Abnahme der Lärmschutzwand entscheidend. Sowie diese Voraussetzung erfüllt ist, können Bauanträge eingereicht werden. Nach jetzigem Kenntnisstand ist das frühestens in der ersten Oktoberwoche der Fall. Dieser Geländestreifen ist auf der Karte gelb gekennzeichnet.

Nach Freigabe der Lärmschutzwand wird der Bebauungsplan dann im Internet veröffentlicht. Ab diesem Tag sind sowohl für den nördlichen Bereich (grün) als auch für den südlichen Bereich unmittelbar am Bremer Postweg (gelb) auch Bauanzeigen im Mitteilungsverfahren eine mögliche Option.

Für die Grundstücke im südlichen Bereich, die nicht an den Bremer Postweg grenzen, ist es dagegen mit der Rechtskraft und der Veröffentlichung des Bebauungsplans allein noch nicht getan. Denn sie müssen zunächst noch erschlossen werden. Erst wenn alle Leitungen einschließlich Hausanschlüssen liegen und die Straße eine befahrbare Decke hat, werden Bauanträge oder Bauanzeigen für diesen Abschnitt angenommen. Auf der Karte ist er rot dargestellt.

Sobald sich der baurechtliche Status der verschiedenen Bereiche ändert, wird die Verwaltung die Öffentlichkeit entsprechend informieren.

Nr. 402|19 - uw

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