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Pressemitteilung - 24. Juli 2019

Schülerbeförderung im Schuljahr 2019/2020

Anträge auf Schülerbeförderung für das neue Schuljahr 2019/2020 können seit dem 12. Juni beim Fachdienst Schule und Sport gestellt werden. Das entsprechende Antragsformular ist unter www.delmenhorst.de/schuelerbefoerderung auf der städtischen Internetseite zu finden.

Wie in den vergangenen Jahren auch, gelten die Anträge nur für ein Schuljahr und müssen dann erneut gestellt werden.

Die Stadt Delmenhorst gewährleistet die Beförderung der in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler oder erstattet die notwendigen Aufwendungen unter Beachtung der Voraussetzungen der Schülerbeförderungssatzung. Unter anderem ist der Anspruch an eine Mindestentfernung gekoppelt:

Für Schülerinnen und Schüler, die den Schulkindergarten oder besondere Sprachfördermaßnahmen oder die Klassenstufen eins und zwei der Grund- und Förderschulen besuchen, liegt die Mindestentfernung bei 2 Kilometern. In den Klassenstufen drei und vier der Grundschulen und ab Klasse drei der Förderschulen bei 2,5 Kilometern. Für die Klassenstufen fünf und sechs der allgemeinbildenden Schulen beträgt die Mindestentfernung 3,5 und für alle übrigen Bereiche 4 Kilometer.

Für Fragen stehen die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes Schule und Sport telefonisch unter (04221) 99-2433 oder 99-2443 sowie unter E-Mail schulendelmenhorstde zur Verfügung.


Nr. 306|19 - msr

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