Sprungmarken

Pressemitteilung - 20. Dezember 2018

Stadt kann zwei weitere Wollepark-Blöcke erwerben

Dem Erwerb der Gebäude Am Wollepark 13 und 14 durch die Stadt Delmenhorst steht nichts mehr im Weg. Das Landgericht in Hannover hat am Dienstag dieser Woche die Entschädigungssumme festgelegt. Damit kann das bereits 2015 ausgeübte Vorkaufsrecht der Stadt nun vollzogen werden. Mittelfristig sollen beide Blöcke abgerissen werden.

Als die Stadt seinerzeit das ihr zustehende Vorkaufsrecht geltend gemacht hatte, war der bisherige Eigentümer mit der gebotenen Entschädigungssumme von 700.000 Euro nicht einverstanden und hatte dagegen geklagt. Die Baulandkammer in Hannover hat nun auf eine Entschädigungssumme von 950.000 Euro zuzüglich Nebenkosten entschieden. Die Kosten werden aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert

„Nach dem Kauf der Westfalenstraße 8 im Sommer ist das die nächste tolle Nachricht für den Wollepark in diesem Jahr – und das noch pünktlich zu Weihnachten“, kommentiert Oberbürgermeister Axel Jahnz das Urteil. „Vorige Woche auf dem Stadtempfang habe ich versprochen, dass wir zwei weitere Blöcke bekommen werden. Ich freue mich, dass es nach der Verzögerung durch das Gerichtsverfahren nun soweit ist.“ An der Perspektive für die aus den 1970ern stammenden Gebäude lässt er keinen Zweifel: „Auch die werden wir abreißen.“

„Mit der Gerichtsentscheidung ergeben sich neue Perspektiven“, pflichtet Stadtbaurätin Bianca Urban ihm bei. „Jetzt können wir handeln und unsere Sanierungsziele weiter umsetzen. Der Eigentumswechsel ist ein wichtiger Schritt, um diesen zentralen Stadtbereich aufzuwerten und neue Qualitäten zu entwickeln. Nach dem Abbruch werden wir den Zugang zum Landschaftspark und zum Nordwolle-Gelände neu und attraktiv gestalten, wie bereits im städtebaulichen Rahmenplan aufgezeigt.“

Ebenfalls erfreut zeigt sich der Geschäftsführer der Delmenhorster Wirtschaftsförderungsgesellschaft (dwfg), Axel Langnau, die das Immobiliengeschäft für die Stadt abwickelt: „Wir sind sehr froh, dass der Erwerb jetzt erfolgen kann und der weiteren Abwicklung zur Erreichung der städtebaulichen Sanierungsziele nichts mehr im Wege steht.“

Derzeit ist das Gebäude Am Wollepark 14 noch bewohnt. Deshalb wird die Stadt nach dem Erwerb einen Sozialplan gemäß Paragraf 180 Baugesetzbuch aufstellen. Er dient dazu, nachteilige Auswirkungen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme und des Bebauungsplans für die Betroffenen zu mildern. Dabei leisten der Sanierungsträger für den Wollepark sowie das Nachbarschaftszentrum aktive Unterstützung.

Für die Gebäude wurde bereits eine Hausverwaltung beauftragt. Nach vollzogenem Eigentumsübergang wird sie gemeinsam mit dem Sanierungsträger sowie dem Quartiersmanagement auf die Bewohner zugehen, um sie über das weitere Vorgehen und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren.


Nr. 607|18 - tif

Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier.