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Pressemitteilung - 28. November 2018

Geschlossene Wohnblöcke: Stadt macht Kosten geltend

Nach der Schließung von zwei Wohnblöcken im Wollepark im November vergangenen Jahres macht die Stadtverwaltung jetzt die entstandenen Kosten geltend. Kürzlich hat sie den einzelnen Wohnungseigentümern die Rechnungen für die eingesetzte Brandsicherheitswache und die Stilllegung der Gebäude zukommen lassen. Die ausstehenden Zahlungen belaufen sich auf rund 160.000 Euro.

Die beiden Häuser an der Straße Am Wollepark 11 und 12 wurden am 1. November 2017 verschlossen, nachdem zuvor die Stadt Delmenhorst den Leerstand in den 80 Wohnungen kontrolliert hatte. Anschließend sicherte der Hausverwalter die Gebäude gegen unbefugten Zugang.

Wegen schwerer baulicher Mängel bestand für beide Gebäude eine Räumungsverfügung. Die Schließung war unter anderem mit groben Brandschutzmängeln begründet, die durch die Hauseigentümergemeinschaft nicht behoben wurde. Die von der Stadtverwaltung vier Monate vor der Schließung eingesetzte Brandsicherheitswache konnte die Missstände auf Dauer nicht kompensieren.

Im Juli dieses Jahres unterstützte die Stadtverwaltung den Gebäudeverwalter dabei, die zwischenzeitlich aufgebrochenen Eingangstüren zu schließen. Die Hauseigentümergemeinschaft konnte diese Arbeiten nicht selbst finanzieren.

Gemeinsam mit dem Verwalter und einem von diesem bevollmächtigten Rechtsanwalt besichtigte der städtische Fachdienst Bauordnung die Gebäude Mitte August 2018 erneut. Der Schädigungsgrad wurde dokumentiert. Unterhaltungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen durch die Hauseigentümergemeinschaft waren zum Zeitpunkt der Begehung nicht erkennbar. Die Gebäude waren in ihrer Substanz stark geschädigt.

Für Frühjahr 2019 ist eine weitere Überprüfung des Gebäudezustands geplant. Schlussfolgerungen zum weiteren Verfahren sind frühestens zu diesem Zeitpunkt möglich. Ein Ankauf der beiden Bauten durch die Stadt unter der Bedingung eines Gesamterwerbs kam bislang nicht zustande.


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