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Pressemitteilung - 29. August 2018

Informationen zum Ausgleichsbetrag

Eigentümerinnen und Eigentümer aus dem ehemaligen Sanierungsgebiet „Innenstadt-Zentrum“ haben sich gestern Abend über die abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen sowie die rechtliche Einordnung der Ausgleichsbeträge, deren Ermittlung und die voraussichtliche Höhe informiert.

Bei einer Versammlung in der Markthalle gaben ihnen Stadtbaurätin Bianca Urban, der Fachdienst Stadtplanung sowie Holger Seifert (Vorsitzender des Gutachterausschusses Oldenburg-Cloppenburg) und Rolf Schütte (Geschäftsführer der BauBeCon Sanierungsträger GmbH Bremen) Auskunft.

Rund 50 Eigentümerinnen und Eigentümer haben an der Veranstaltung teilgenommen. Die Teilnehmer ließen sich zahlreiche Fragen von der Verwaltung und den Experten beantworten.

Die Verwaltung wird in den kommenden Wochen die Ausgleichsbeträge grundstücksbezogen berechnen und anschließend das Verfahren zur Erhebung der Ausgleichsbeträge einleiten. Der exakte Betrag ist noch nicht ermittelt; die Stadt rechnet jedoch grob mit einer halben Millionen Euro als Summe der Ausgleichsbeträge.

Die Stadt Delmenhorst war mit der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Innenstadt-Zentrum“ 2006 in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung aufgenommen worden und hatte das Sanierungsgebiet durch Satzung gemäß §§ 142 ff Baugesetzbuch (BauGB) förmlich festgelegt.

Bis 2018 wurde eine Vielzahl wichtiger Maßnahmen zur Stabilisierung der Stadtmitte und Verbesserung der dortigen Infrastruktur abgeschlossen. Herausragende Beispiele sind der Umbau des Rathausplatzes und der Fußgängerzone sowie die Instandsetzung und Revitalisierung der Markthalle.

Nach Aufhebung der Sanierungssatzung am 1. Juni 2018 wird gemäß § 154 BauGB das Verfahren zur Erhebung des sogenannten Ausgleichsbetrages eingeleitet. Dieser Mitfinanzierungsanteil der Eigentümer ergibt sich aus den Erhöhungen der Bodenwerte für die einzelnen Grundstücke, die sich durch die Sanierung ergeben haben.

Die Bodenwerte werden durch den unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landesamt für Geoinformationen und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) ermittelt, die grundstücksbezogene Wertsteigerung anschließend von der Stadt errechnet. Der Ausgleichsbetrag muss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften von den Kommunen erhoben werden, wenn die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind.

Die Vorträge von Stadtbaurätin Urban, dem Gutachterausschuss und der BauBeCon im Rahmen der Informationsveranstaltung sind im Internet abrufbar. Dort sind außerdem die Kontaktdaten der Stadtverwaltung zum Thema Ausgleichsbeträge zu finden.


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