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Pressemitteilung - 3. August 2018

Verordnung gegen die Waldbrandgefahr

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Stadt Delmenhorst eine Waldbrandverordnung erlassen. Sie gilt ab sofort und wird erst wieder aufgehoben, sobald die erhöhte Waldbrandgefahr nicht mehr besteht. Nach der Verordnung ist es verboten, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten Straßen, befahrbare Wege oder markierte Wander- und Reitwege zu verlassen.

Außerdem ist es untersagt, in Wäldern, Mooren, Heidegebieten sowie in öffentlichen Grünanlagen oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen oder mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen. Auch Grillen ist nicht erlaubt, nicht einmal auf ausgewiesenen Plätzen.

Ausgenommen von den Verboten sind die Erledigung öffentlicher Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken.

Die Stadt Delmenhorst hat sich in Abstimmung mit dem Kreiswaldbrandbeauftragten vom Forstamt Oldenburg zu diesem Schritt entschieden. Die Waldbrandgefahr wird aktuell als sehr hoch eingeschätzt, sodass das Betretungsrecht der freien Landschaft zur Minimierung der Brandgefahr zum Wohl der Allgemeinheit eingeschränkt wird.

Ein Verstoß gegen die Verordnung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Amtliche Bekanntmachung ist auf der städtischen Homepage einsehbar.

Die Waldbehörde bittet die Bevölkerung, sich in der freien Natur besonders umsichtig zu verhalten. Bereits kleinste Glutreste, wie brennende Zigarettenkippen, können derzeit ausreichen, einen Brand zu entfachen, der unter Umständen mit verheerenden Folgen verbunden wäre.

Besondere Vorsicht ist in diesem Zusammenhang auch beim Abstellen von Fahrzeugen mit Katalysatoren in trockenen Grasbereichen geboten, da Katalysatoren große Wärme abgeben.


Nr. 373|18 - msr

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