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Pressemitteilung - 14. Mai 2018

Neuer Schutzstreifen für Radler auf dem Heidkruger Weg

Auf dem Heidkruger Weg wird zusätzlich zum bestehenden Radweg ein Schutzstreifen für Fahrräder auf der Fahrbahn eingerichtet. Die Markierungsarbeiten haben bereits angefangen. Wie der Fachdienst Verkehr mitteilt, beginnt mit der Neuregelung die Umsetzung des Fahrradroutenkonzeptes, das auf den Verkehrsentwicklungsplan Delmenhorst (VEP) 2014 zurückgeht.

Darin wurden zehn grüne Routen für die Alltagsmobilität mit dem Fahrrad konzipiert. Sie sind insbesondere als Angebot für Berufstätige, Auszubildende oder auch Menschen gedacht, die das Fahrrad zum Einkaufen und für andere alltägliche Erledigungen nutzen. Deren Wege sollen möglichst komfortabel und abseits der Hauptverkehrsstraßen verlaufen.

Ausgangs- bzw. Zielpunkt dieser Routen sind Innenstadt und Bahnhof. In einer später vorgesehen Fortschreibung des bislang ausschließlich radial ausgerichteten Konzeptes soll eine weitere Route um die Kernstadt herum als direkte Verbindung zwischen den Stadtteilen erarbeitet werden.

Verbesserungen der Rahmenbedingungen für den Radverkehr in Delmenhorst sind wichtig. Einer repräsentativen Umfrage aus dem Jahr 2013 zufolge werden bereits 24 Prozent aller innerstädtischen Wege mit dem Fahrrad zurückgelegt, was einen relativ hohen Wert darstellt. Bei Einbeziehen der Wege, die die Stadtgrenze überschreiten, beispielsweise nach Bremen, Ganderkesee oder Stuhr, sind es immerhin noch 18 Prozent. Ziel gemäß VEP ist es, den Anteil des Radverkehrs weiter zu erhöhen.

Der Heidkruger Weg ist Teil der Route 6 Innenstadt/Bahnhof – Nordwolle – Haltepunkt Heidkrug – Varrelgraben – Bremen-Huchting. Dieser Abschnitt kann auch schon als erster Teil des Radschnellweges Oldenburg – Delmenhorst – Bremen gesehen werden. Er wird unter Federführung des Kommunalverbunds Niedersachsen/Bremen erarbeitet, die endgültige Strecke steht allerdings noch nicht fest.

Die Führung des Radverkehrs auf dem Heidkruger Weg muss ohnehin geändert werden. Denn auf dem bestehenden, in beiden Richtungen freigegebenen Radweg kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen an den zahlreichen Grundstücksüberfahrten und Einmündungen der Nebenstraßen. Darüber hinaus ist dieser baulich abgetrennte Radweg teilweise deutlich zu schmal und darf daher nicht mehr für beide Richtungen freigegeben sein. Auch aufgrund gestiegener Ansprüche der Radfahrenden – insbesondere zügiges Fahren auch mit E-Bikes – werden diese Änderungen unter Sicherheitsaspekten notwendig.

Künftig darf der bestehende Radweg auf der Nordseite des Heidkruger Weges nur noch in Fahrtrichtung Bahnhof/Innenstadt genutzt werden. Die Radfahrenden in Fahrtrichtung Heidkrug müssen dann den Schutzstreifen auf der Fahrbahn auf der zu den Bahngleisen gelegenen Seite benutzen. Eine Ausnahme gilt allerdings für Kinder. Bis zum Alter von zehn Jahren müssen sie auch weiterhin in beiden Richtungen auf dem baulich abgetrennten Radweg auf der Nordseite fahren, bis zum Alter von zwölf Jahren dürfen sie es.

Der Schutzstreifen darf, sofern notwendig, vom Kraftfahrzeugverkehr überfahren werden. Der Fachdienst Verkehr bittet insbesondere diese Verkehrsteilnehmenden um Beachtung und Rücksichtnahme.

Für die zweite Jahreshälfte 2018 ist die Umsetzung der Route 1 (Bahnhof/Innenstadt – Grafttherme – Klinikum – Deichhorst) vorgesehen. Dazu wird die Verwaltung demnächst weitere Informationen geben, insbesondere auch zu der vorgesehenen Anordnung von Fahrradstraßen.

Die Einrichtung der Fahrradrouten 1 und 6 hat der Rat der Stadt im Jahr 2016 beschlossen.

Nr. 239|18 - msr

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