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Pressemitteilung - 23. Januar 2018

Beteiligung an Lärmaktionsplanung für Bahnstrecken

Für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes erstellt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einen neuen Lärmaktionsplan. Inzwischen ist Teil A des Lärmaktionsplanes für die Bahnstrecken im Delmenhorster Stadtgebiet unter Beteiligung der Öffentlichkeit fertig. Darin enthalten sind die Verbindungen Bremen-Oldenburg und Bremen-Nordenham. Bundesweit sind dazu in der ersten Phase circa 38.000 Rückmeldungen eingegangen.

Das Dokument ist im Internet ab sofort auf der Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de abrufbar. Außerdem steht der Link www.eba.bund.de/lap zur Verfügung. Auf Wunsch ist das Papier auch in gedruckter Fassung beim EBA erhältlich.

Morgen, 24. Januar, beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 7. März hat jeder die Gelegenheit, den Lärmaktionsplan Teil A zu überprüfen. Die Ergebnisse fließen in den Lärmaktionsplan Teil B ein, der vom EBA Mitte des Jahres veröffentlicht werden soll. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken. Das EBA hofft auf eine möglichst breite Beteiligung der Bevölkerung und bedankt sich im Voraus für die Mithilfe.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan durchläuft zwei zeitlich getrennte Phasen. Die erste Phase dauerte vom 30. Juni bis zum 25. August 2017. Auch im zweiten Zeitraum können sich Interessierte ab morgen über die Internet-Plattform ans EBA wenden. Der dafür vorbereitete Fragebogen kann bereits von der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de heruntergeladen werden. Alternativ können die Unterlagen auch postalisch beim Eisenbahn-Bundesamt, Redaktion Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, angefordert werden.

Das Eisenbahn-Bundesamt erstellt alle fünf Jahre unter Beteiligung der Öffentlichkeit einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich in Paragraf 47 lit. a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Fragen rund um den Lärmaktionsplan nimmt das EBA per E-Mail an lapeba.bundde oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ über die Zentrale in Bonn entgegen.

Nr. 28|18 - tif

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