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Pressemitteilung - 30. November 2017

Lärm durch verfrühtes Feuerwerk am Sonntag möglich

Insbesondere um eventuellen Beschwerden aus der Bevölkerung vorzubeugen, macht die Stadt darauf aufmerksam, dass ein Veranstalter für diesen Sonntag, 3. Dezember, ab 18 Uhr ein sogenanntes Vorschießen von Feuerwerkskörpern an der Annenheider Straße plant.

Die Stadtverwaltung hatte auf den Antrag des Pyrotechnikers, ein Vorschießen auf einer rückwärtigen Wiese ausrichten zu wollen, mit einem Verbot reagiert. Die Stadt vertritt die Auffassung, dass den Bürgern – insbesondere in der Adventszeit – ein solcher Lärm sowie die Gift- und Geruchsbelästigungen nicht zugemutet werden können.

Zudem lehnt der überwiegende Teil der Öffentlichkeit solche Feuerwerke ab. Dem gegenüber steht nur das wirtschaftliche Interesse der Feuerwerksanbieter am Verkauf ihrer Produkte.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg sieht dies anders und hat der Klage des Pyrotechnikers stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts ist ein Verbot von Feuerwerken am Sonntag weder nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz möglich noch mit den mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu begründen.

Zudem sei auch nach dem Sprengstoffrecht ein Verbot in diesem Falle nicht möglich. Ebenfalls finde das Niedersächsische Sicherheit- und Ordnungsgesetz keine Anwendung.

Den Argumenten der Stadt, einer gewissen Tendenz Einhalt zu gebieten, keine unerwünschte Praxis zu schaffen und die Ruhe an Adventssonntagen zu respektieren, ist damit nicht gefolgt worden.


Nr. 636/17 - tif

 

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