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Pressemitteilung - 23. Oktober 2017

Land unterstützt JHD-Sanierung

Oberbürgermeister Axel Jahnz ist heute mit einer städtischen Delegation nach Hannover gefahren, um der Sozialministerin Cornelia Rundt und der Kommunalaufsicht einen Überblick über den derzeitigen Liquiditätsbedarf des Josef-Hospital Delmenhorst (JHD) und die anstehende Sanierung, für die derzeit ein Konzept in Arbeit ist, zu geben.

Ministerin Rundt brachte deutlich zum Ausdruck, dass das Sozialministerium die Sanierung des Delmenhorster Krankenhauses sehr positiv sieht und dieses auch unterstützt, soweit dies im rechtlichen Rahmen möglich ist. Der Förderbescheid über 70 Millionen Euro für den Neubau eines Krankenhauses am Standort Mitte bleibt bestehen. „Über dieses positive Signal bin ich sehr froh, denn schließlich sichert das neue Krankenhaus die Gesundheitsversorgung in unserer Stadt“, sagt Oberbürgermeister Jahnz.

Im Anschluss an den Termin wurde der Kommunalaufsicht im Innenministerium der Sachstand ebenfalls dargestellt. „Auch hier erhielten wir positive Reaktionen“, berichte der Rathauschef weiter. „Aus Sicht der Kommunalaufsicht konnten die Inhalte nachvollziehbar erläutert werden. Es wurden keine Gründe geltend gemacht, die, vor dem Hintergrund, dass die Stadt alleiniger Anteilseigner wird, einer möglichen Bürgschaft entgegenstehen.

In Aussicht gestellt wurde, dass im Rahmen einer Ausfallbürgschaft 1,5 Millionen Euro, sowie auch die 3,5 Millionen Euro, die voraussichtlich noch bis Jahresende benötigt werden, genehmigungsfähig wären.

Auch der Kommunalaufsicht ist es wichtig, dass mit diesem ersten Schritt der Sanierung, die Stadt in die Lage versetzt wird, in Bezug auf die weitere Zukunft des JHD mit Vorliegen des Sanierungskonzeptes entscheidungsfähig zu sein.

Der Rat wird sich am kommenden Mittwoch mit der Bereitstellung einer Bürgschaft befassen.

„Beiden Ministerien danke ich für die Unterstützung und die positive Begleitung in eine sichere Gesundheitsversorgung für unsere Stadt“, sagt Jahnz. „Die Reise war ein voller Erfolg.“


Nr. 547/17 

 

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