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Pressemitteilung - 28. September 2017

Extra-Service: Wahlbüro öffnet am Sonnabend

Nach der Wahl ist vor der Wahl: Bereits am Sonntag, 15. Oktober, wird wieder gewählt, wenn in Niedersachsen ein neuer Landtag bestimmt wird. Die ersten motivierten Bürger standen bereits Anfang der Woche im Wahlbüro, um per Brief auch ihre Stimme für die Landtagswahl abzugeben. Doch sie kamen zu früh. Seit heute ist die Briefwahl möglich.

Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Dienstag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr können im Multifunktionsraum des City-Centers an der Langen Straße 1a (Zugang über Marktstraße) Briefwahlunterlagen beantragt und in Empfang genommen werden. Wer es gar nicht abwarten kann, hat auch die Möglichkeit, bereits direkt dort alle Unterlagen auszufüllen und seine Stimmen abzugeben. Dazu reicht die Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises.

Auch am Sonnabend, 30. September, ist das Wahlbüro zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros von 10 bis 13 Uhr geöffnet. Außerdem kann am Freitag vor der Landtagswahl, 13. Oktober, extra lange von 8 bis 18 Uhr per Briefwahl abgestimmt werden.

Wer nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will oder am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen kann, hat auch die Gelegenheit, die Briefwahlunterlagen schriftlich zu beantragen. Der entsprechende Antrag muss bis Freitag, 13. Oktober, 18 Uhr, das Briefwahlbüro erreichen. Das geht entweder schriftlich (Fachdienst Bürgerservice – Wahlen –, Lange Straße 1a, 27749 Delmenhorst), per Fax an (04221) 99-141215 oder per E-Mail an wahlendelmenhorstde. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Unterlagen werden an die Meldeadresse oder eine von dem Antragsteller anzugebende Adresse im In- oder Ausland versendet – allerdings nur, wenn der Postweg noch zeitlich möglich ist. Wer die Briefwahl erst in den Tagen vor der Wahl beantragt, muss die Papiere direkt im Wahlbüro abholen. Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, hat noch bis zu diesem Freitag, 29. September, die Möglichkeit, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen und gegebenenfalls eine Berichtigung zu beantragen.


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