Sprungmarken

Pressemitteilung - 2. Juni 2017

Haushalt 2017 der Stadt Delmenhorst genehmigt

Das Niedersächsische Innenministerium hat den städtischen Haushalt für das Jahr 2017 uneingeschränkt genehmigt. Damit kann der Haushalt in der vom Stadtrat beschlossenen Fassung nach Inkrafttreten umgesetzt werden.

Die Kommunalaufsicht stellte in der Genehmigung fest, dass der Haushalt annähernd ausgeglichen und die mittelfristige Planung in der Summe ebenfalls ausgeglichen ist. Bei den Schlüsselzuweisungen gab es Mehrerträge beziehungsweise -einzahlungen von rund 3,5 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Insgesamt wird der Stadt Delmenhorst auch in diesem Jahr „die dauernde Leistungsfähigkeit“ attestiert.

Ferner hob das Innenministerium in seinem Schreiben die Reduzierung der aufgelaufenen Fehlbeträge aus den vergangenen Jahren sowie die rückläufige Entwicklung der Liquiditätskredite positiv hervor.

„Vorhandene Sparmöglichkeiten durch strenge Bewirtschaftung der Haushaltsansätze sollten ausgenutzt werden, um ein bestmögliches Rechnungsergebnis 2017 erreichen zu können und dadurch die Altfehlbeträge sowie den Liquiditätsbestand weiter zu reduzieren“, erklärte das Innenministerium.

Zur Finanzierung der geplanten Investitionen des Jahres 2017 muss eine Nettoneuverschuldung in Höhe von rund 5,2 Millionen Euro hingenommen werden. Das Land sieht aber insbesondere die im Haushalt 2017 vorgesehene Nettoneuverschuldung der Jahre 2018 bis 2020 von rund 30 Millionen Euro kritisch. Eine Aussage über die uneingeschränkte Genehmigungsfähigkeit dieses Kreditvolumens könne noch nicht getroffen werden.

Das Land geht davon aus, dass die Investitionsvorhaben in der Planung des Haushaltes 2018 noch einmal priorisiert und reduziert werden, um die Neuverschuldung im Rahmen zu halten. Die Veranschlagung neuer Investitionsmaßnahmen solle sich nicht nur an der Notwendigkeit, sondern auch am tatsächlich Machbaren orientieren.

Ziel der Stadt Delmenhorst müsse es sein, die Liquiditätskredite durch entsprechende Überschüsse im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit schnellstmöglich vollständig zurückzuführen, um die liquiden Überschüssen dann auch für Investitionen nutzen zu können.

Ebenfalls wurde empfohlen, die städtischen Unternehmen hinsichtlich möglicher Konsolidierungspotenziale und zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen für den Haushalt weiter im Fokus zu behalten.

Die Verpflichtungsermächtigungen, die zu Lasten der Haushaltsjahre 2018 und 2019 veranschlagt wurden, hat die Kommunalaufsicht ebenfalls uneingeschränkt genehmigt.


Nr. 272/17 - tif

Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier.