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Pressemitteilung - 31. Mai 2017

Neue Tempo-30-Abschnitte an Langenwischstraße

An der Langenwischstraße gilt zwischen Grundschule und der Senioreneinrichtung „Haus am Park“ ab sofort dauerhaft Tempo 30. Eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung vor der Kindertagesstätte gilt nur zu den Betriebszeiten montags bis freitags zwischen 7 und 17 Uhr. Die Maßnahmen gehen auf einen Beschluss der Verkehrssicherheitskommission (VSK) im April zurück.

Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt seit Ende 2016, im Bereich der Standorte von Kindergärten, Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen auch auf Hauptverkehrsstraßen abschnittsweise (bis auf Länge von maximal 300 Metern) Tempo 30 einzuführen.

Eine daraufhin aus den Reihen der Politik angeregte durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde zwischen Syker Straße und Tannenbergstraße musste die VSK ablehnen. Zum einen sollen nicht mehr als 300 Meter im Hauptstraßennetz beschränkt werden und zum anderem sind Nachteile für die Delbus-Freizeitlinie 214 zu erwarten (Anschlüsse am Delmenhorster Bahnhof und zur Straßenbahn in Bremen-Huchting wären nicht erreichbar).

Die bereits im Vorfeld vom Fachdienst Verkehr durchgeführte Analyse aller Standorte von Kindergärten, Grundschulen, Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern hatte ergeben, dass der weitaus größte Teil dieser Standorte ohnehin schon in Tempo-30-Zonen liegt oder dort bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 existiert.

„Die Stadt Delmenhorst gilt in der Fachwelt aufgrund der frühzeitigen Ausweisung von Tempo-30-Zonen sogar als einer der Vorreiter in Deutschland“, sagt Hendrik Abramowski, städtischer Fachdienstleiter Verkehr.

Dennoch ergab die Analyse der Verkehrsfachleute zwölf Standorte – vor allem im Haupt- beziehungsweise Vorbehaltsstraßennetz – an denen 50 Stundenkilometer erlaubt oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 nur teilweise angeordnet ist und wo die StVO-Änderung greifen könnte. Durch die Änderungen an der Langenwischstraße darf nun an zwei weiteren Standorten nicht schneller als 30 Kilometer pro Stunde gefahren werden.

Die weiteren zehn Standorte werden in diesem Jahr von der VSK vor Ort geprüft. „Anschließend wird abgewogen, ob dort auf Tempo 30 reduziert wird“, sagt Abramowski. „Abwägungsrelevant sind unter anderem bereits bestehende Einrichtungen, beispielsweise zur Schulwegsicherung (Fußgängerampeln), aber auch der von Tempo-30-Beschränkungen betroffene ÖPNV, also insbesondere der Verkehr der Delbus.“

Der Fachdienst Verkehr kündigt an, dass nach einer Eingewöhnungsphase im nun temporeduzierten Bereich an der Langenwischstraße – wie überall im Stadtgebiet – stichprobenhafte Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden.


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