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Pressemitteilung - 27. Februar 2017

Vortrag und Diskussion über Parteiverbote

Obwohl das Bundesverfassungsgericht die NPD für verfassungsfeindlich und rassistisch hält, sprach es im Januar zum zweiten Mal kein Verbot der Partei aus. Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung für den Umgang mit der Partei? Dieser und weiteren Fragen stellt sich Referent Dr. Rolf Gössner am Freitag, 3. März, in der Volkshochschule (VHS) Delmenhorst. Der Vortrag beginnt um 19.30 Uhr. Im Anschluss wird eine Diskussion über Parteiverbote angeboten. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung nicht erforderlich.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich festgestellt, dass das politische Konzept der NPD die Menschenwürde missachtet, mit dem Demokratieprinzip unvereinbar ist und eine „Wesensgemeinschaft mit dem Nationalsozialismus“ aufweist. Allerdings sei die Partei als Kleinstpartei mit wenig Kapazität, Resonanz und Wählerstimmen zu unbedeutend, um ein Verbot zu rechtfertigen. Grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, ob Organisations- und Parteiverbote überhaupt taugliche Instrumente einer sich als „wehrhaft“ bezeichnenden Demokratie sind oder ob eine stärkere zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem menschenverachtenden Gedankengut nötig ist.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und das Delmenhorster „Breite Bündnis gegen Rechts“ laden zu Vortrag und Diskussion über Parteiverbote ein. Für Fragen steht Sebastian Rann von der externen Koordinierungs- und Fachstelle „Demokratie leben!“ unter Telefon (04221) 9166877 oder per E-Mail an sebastian.ranndiakonie-dollde zur Verfügung. Referent Dr. Gössner ist Rechtsanwalt in Bremen, Publizist und Mitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte sowie der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.


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