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Pressemitteilung - 28. Dezember 2016

Stadt verschickt neue Steuermarken für Hunde

Der Fachdienst Gewerbeservice verschickt in diesen Tagen die Jahresbescheide für die Hundesteuer. Die städtischen Schreiben enthalten außerdem neue Steuermarken, die für drei Jahre gültig sind.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt verstärkt die Anmeldung der Hunde im Sinne der Steuergerechtigkeit kontrollieren wird, um die Einhaltung der Meldepflicht zu überprüfen. Laut der Satzung der Stadt Delmenhorst entsteht die Anmeldepflicht, wenn der Hund älter als drei Monate ist, bei Neuerwerb oder Zuzug mit Hund innerhalb von zwei Wochen oder bei einer Pflege oder Verwahrung von mehr als zwei Monaten.

Hundehalter, die der Anmeldepflicht für ihre Hunde nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.


Nr. 630/16 - msr

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