Sprungmarken

Pressemitteilung - 21. Dezember 2016

Beistandschaft: Unterstützung für minderjährige Kinder

Im kommenden Jahr sollen alle minderjährigen Kinder einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bekommen. Die Bundesregierung plant entsprechende Änderungen und will den staatlichen Vorschuss auf Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausweiten. Eine zeitliche Begrenzung der Bezugsdauer soll es dann nicht mehr geben. Bisher erhalten Kinder von Alleinerziehenden lediglich bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres einen Unterhaltsvorschuss. Die Bezugsdauer ist auf sechs Jahre begrenzt.

Allein für ein Kind zu sorgen, kann mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein. Vielfach geht es in diesen Situationen darum, dass Alleinerziehende keinen Unterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil des Kindes bekommen. Daher haben Mütter und Väter im Rahmen der Jugendhilfe einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung.

Im Rahmen der Unterstützung kann eine sogenannte Beistandschaft eingerichtet werden. Antragsberechtigt ist der Elternteil, der die elterliche Sorge für das Kind inne hat oder bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, der das Kind in seiner Obhut hat. Aktuell gibt es rund 1.400 Beistandschaften bei der Stadt Delmenhorst.

Bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ermittelt der Beistand, zuständiger Ansprechpartner im Fachdienst Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss (früher: Jugendamt), das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, errechnet die Höhe des Unterhalts und versucht, durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung herbeizuführen.

Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann von der Stadt beurkundet werden. Ist der Unterhalt streitig, so vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren.

Die Beistandschaft ist kostenlos, kann jederzeit ganz oder teilweise beendet werden. Voraussetzung ist ferner, dass das Kind minderjährig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat.


Nr. 627/16 - tif

Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier.