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Pressemitteilung - 9. Dezember 2016

Betreibervertrag Kaserne: Vergabeverfahren positiv beendet

Der Zuschlag für den Betreibervertrag für den Betrieb und die Betreuung von Flüchtlingen in der Kaserne in Adelheide mit der Arbeiterwohlfahrt (Awo) ist jetzt erteilt worden.

"Wir sind sehr froh darüber, dass der Betreibervertrag für die Flüchtlingsunterkunft in der Kaserne mit der Awo nun festgezurrt werden kann", sagt Oberbürgermeister Axel Jahnz. "Die Verwaltung hat gute Arbeit geleistet und das Anbieterverfahren sauber abgearbeitet."

Bereits am 19. Oktober hatte der Verwaltungsausschuss (VA) des Rates der Stadt Delmenhorst entschieden, den entsprechenden Betreibervertrag für die Gemeinschaftsunterkunft Kaserne "West" ab dem 1. März 2017 aufgrund des Ergebnisses der Angebotswertung mit einer Vertragslaufzeit von vier Jahren an die Awo, Kreisverband Delmenhorst, zu vergeben. Vorausgegangen war eine europaweite Ausschreibung der Leistungen nach der Vergabeverordnung im offenen Verfahren.

Bereits einen Tag nach der Entscheidung im VA hatte die Stadt zwei unterlegene Bieter über das Ergebnis informiert. Ebenfalls wurde ein weiterer Bewerber darüber in Kenntnis gesetzt, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen worden zu sein.

Dieser Bieter hat die Vergabeentscheidung wenige Tage später schriftlich mit dem Ziel gerügt, den Ausschluss zurückzunehmen, die Wertung zu korrigieren und festzustellen, dass eben dieser Bieter in dem Verfahren obsiegt habe. Dieser Rüge wurde seitens der Stadt Delmenhorst nicht stattgegeben.

Zudem hatte der ausgeschlossene Bieter vor der Vergabekammer Niedersachsen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens beantragt. Aufgrund dieses Antrages durfte der Zuschlag an die Awo bis zu einer Entscheidung des Nachprüfungsverfahrens gemäß Paragraf 169 Absatz 1 GWB-2016 nicht erteilt werden. In der Sache hatte die Stadt Delmenhorst die Zurückweisung des Nachprüfungsantrags beantragt.

Jetzt wurde der Nachprüfungsantrag vom Antragsteller ohne weitere Begründung zurückgenommen. Das Primärrechtsschutzverfahren vor der Vergabekammer hat sich mit der Rücknahme erledigt. Die Vergabekammer hat das Zuschlagsverbot im Verfahren aufgehoben.

Zwischenzeitlich hatte auch einer der beiden unterlegenen Bieter die Vergabeentscheidung gerügt. Ziel der Rüge war es, die Auswertung zu überprüfen. Auch diese Rüge wurde seitens der Stadt Delmenhorst abgewiesen.

"Abschließend betrachtet ist nun alles positiv gelaufen und wir können den entsprechenden Betreibervertrag mit der Awo nun endlich wie beabsichtigt zum Abschluss bringen", sagt Rathauschef Jahnz.


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