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Pressemitteilung - 9. September 2016

Behindertenbeirat wird im Oktober neu gewählt

Analog zur Legislaturperiode des Rates der Stadt Delmenhorst endet in Kürze auch die Amtsperiode des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Delmenhorst (Behindertenbeirat), sodass am Sonnabend, 15. Oktober, von 10 bis 14 Uhr neu gewählt werden muss. Die Versammlungswahl findet in der Markthalle (Rathausplatz 2) statt.

Der durch Oberbürgermeister Axel Jahnz benannte Wahlvorstand bereitet derzeit die Beiratswahlen vor. Er besteht aus dem Behindertenbeauftragten Ulrich Gödel, Fachdienstleiter Peter Bollhagen und Kerstin Meyerholz (beide Bürgerservice) sowie dem Verwaltungsleiter des Fachdienstes Gesundheit, Herwig Janssen. Zu erreichen ist der „Wahlvorstand für die Behindertenbeiratswahl 2016 der Stadt Delmenhorst“ über den Fachdienst Gesundheit im City-Center (Lange Straße 1a), 27749 Delmenhorst.

Wahlberechtigt und als Kandidaten wählbar sind alle anerkannt behinderten Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Erstwohnsitz in Delmenhorst haben. Als Nachweis, der zusammen mit dem gültigen Personalausweis bei der Wahl vorzulegen ist, gilt der Behindertenausweis beziehungsweise der versorgungsamtliche Feststellungsbescheid.

Eine Vertretung zur Stimmabgabe ist durch Vorlage einer Vollmacht und des Behindertenausweises des zu Vertretenden möglich. Es ist nur die Übernahme einer Vertretung möglich. Die Bestallungsurkunde eines Betreuers steht der Vollmacht gleich.

Gewählt wird in einem Wahlgang, wobei jeder maximal neun Stimmen hat, die auf die Kandidaten mit maximal einer Stimme pro Kandidat verteilt werden können. Gewählt sind die Menschen mit der höchsten Stimmenzahl. Bei Gleichheit entscheidet das Los. Die Versammlung ist in jedem Fall beschlussfähig. Alles Weitere regelt sie Satzung, die im Internet unter www.delmenhorst.de/medien/bindata/rathaus-online/satzungen/Behindertenbeirat.pdf zu finden ist. Wahlvorschläge sind schriftlich bis sieben Werktage vor dem Wahltag, also bis zum 7. Oktober, beim Wahlvorstand einzureichen.

„Der Behindertenbeirat kann sich gemäß seiner Satzung mit Rede und Antragsrecht an den Entscheidungsprozessen der Ausschüsse des Rates beteiligen“, sagt Behindertenbeauftragter Ulrich Gödel. „Davon hat er in der abgelaufenen Legislaturperiode reichlich Gebrauch gemacht und dadurch die Interessen der Menschen mit Behinderung bei der Lösung von verschiedensten Einzelproblemen vertreten.“ Er habe aber auch eigene Anträge eingebracht und umgesetzt, zum Beispiel die Erstellung des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

„Es ist zu hoffen, dass die Wahlveranstaltung am 15. Oktober viele Betroffene mobilisiert und sich genügend Kandidaten für die Wahl melden“, sagt Gödel. „Im Behindertenbeirat sollen möglichst alle Behinderungsarten vertreten sein, um ein breitgefächertes Spektrum abzusichern.“

Für Rückfragen stehen Beiratsvorsitzender Bernd Neumann unter Telefon (04221) 52680 und der städtische Behindertenbeauftragte Ulrich Gödel unter Telefon (04221) 99-2625 gern zur Verfügung.


Nr. 436/16 - tif

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