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Pressemitteilung - 9. August 2016

Frauen in den Stadtrat

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, Petra Borrmann, ruft insbesondere Frauen auf, bei der Kommunalwahl am 11. September von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

„Frauen sind in Niedersachsen, wie auch in anderen Bundesländern, in der Kommunalpolitik stark unterrepräsentiert. Doch im Jahr 2016 ist ein Anteil von nur 27 Prozent Frauen in den Kommunalparlamenten in Niedersachsen nicht mehr zeitgemäß. Auch wenn wir im Rat der Stadt Delmenhorster mit der Zahl der Ratsfrauen schon länger leicht über dem Landesdurchschnitt liegen, haben auch wir eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik noch nicht erreicht. Aber das Interesse am politischem Engagement der Frauen ist da“, so die Gleichstellungsbeauftragte.

In Niedersachsen setzen sich der Landesfrauenrat und die Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten (lag) für eine paritätische Besetzung in den Parlamenten ein. Im vergangenen Jahr haben sie eine Petition mit Unterschriften zur Einführung eines Parité-Gesetzes an den Landtagspräsidenten übergeben. Vorbild ist Frankreich, wo seit dem Jahr 2000 nach heftigen Diskussionen ein Gesetz in Kraft getreten ist, welches zu einer Erhöhung des Frauenanteils in den Parlamenten geführt hat.

„Politik muss von Frauen und Männern in gleichem Maße gestaltet werden, damit alle Blickwinkel für gesellschaftliche Themen erfasst werden. Eine Änderung des Wahlgesetzes könnte Frauen verstärkt ermutigen, sich in den politischen Diskurs und Entscheidungsprozess produktiv einzumischen. Das Wissen und Können von Frauen, die mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung ausmachen, wird dringend gebraucht“, schließt sich Petra Borrmann der Auffassung der Landesfrauenratsvorsitzenden Cornelia Klaus an.

Im Zuge der bevorstehenden Kommunalwahl sollten Wählerinnen und Wähler einen besonderen Blick auf die Programme der im September antretenden Parteien werfen. Insbesondere die jeweiligen Aussagen zur Gleichstellungs-, Geschlechter- und Familienpolitik sollten dabei im Fokus stehen. Noch immer ist auch vor Ort der Verfassungsauftrag von Artikel 3 des Grundgesetzes zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern umzusetzen. „Hieran sollten sich die Parteien, auch im Kommunalwahlkampf, messen lassen“, sind sich „lag“ und Landesfrauenrat einig.


Nr. 377/16 - Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Delmenhorst

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