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Pressemitteilung - 18. Februar 2016

Neues Wohngeld entlastet Geringverdiener und Familien

Für Haushalte, die Wohngeld beziehen, gibt es seit dem 1. Januar mehr Geld. Zu Jahresbeginn ist das neue Wohngeldrecht in Kraft getreten. Das Wohngeld wurde an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten angepasst und erstmals seit sechs Jahren erhöht. Die Reform entlastet Menschen mit geringen Einkünften bei ihren Wohnkosten.

Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. In der Stadt Delmenhorst werden rund 3.000 Haushalte von dem erhöhten Wohngeld profitieren. Darunter sind auch Haushalte, die neu oder wieder wohngeldberechtigt werden. Viele Geringverdiener und Familien sind besonders angesprochen.

Zum einen wurde neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und des Einkommens auch der Anstieg der Nebenkosten – Heizung und Warmwasser – und damit die Bruttowarmmiete berücksichtigt. Zum anderen sind die Miethöchstbeträge, bis zu denen die Miete beziehungsweise Belastung für Eigentümerinnen und Eigentümer bezuschusst wird, auch für die Stadt Delmenhorst angehoben worden.

Zwei Beispiele: Ein Ehepaar mit zwei Kindern (ein Elternteil ist erwerbstätig), das für seine Wohnung 530 Euro Bruttokaltmiete bezahlt und über zu berücksichtigende monatliche Bruttoeinnahmen in Höhe von 1.600 Euro verfügt, erhält jetzt ein Wohngeld in Höhe von 271 Euro (zuvor 208 Euro). Ein alleinstehender Rentner, der 360 Euro Bruttokaltmiete für seine Wohnung bezahlt und eine monatliche Bruttorente von 850 Euro bezieht, erhält nach der Wohngeldreform ein Wohngeld von monatlich 91 Euro statt bisher 33 Euro.

Wohngeldbescheide, die bereits im Jahr 2015 erteilt worden sind und mit dem Leistungsbezug in das Jahr 2016 hineinreichen, sind von der Wohngeldbehörde automatisch im Hinblick auf ein höheres Wohngeld überprüft worden. Dementsprechende Bescheide sind auch bereits Anfang Januar 2016 versandt worden. Hierfür sind also keine neuen Anträge erforderlich.

Anträge zum neuen Wohngeld sind bei der Wohngeldstelle der Stadt Delmenhorst, Lange Straße 1a (City-Center, 4. Etage), zu stellen. Eine Kontaktaufnahme ist montags, donnerstags und freitags zwischen 8.30 und 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr möglich. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen.

Nähere Informationen gibt es im Internet unter www.delmenhorst.de. Telefonnummern sowie Anträge zum Herunterladen sind bei Eingabe des Stichworts „Wohngeld“ zu finden. Weitere Auskünfte rund um das Thema Wohngeld gibt es auch auf der Internetseite www.bmub.bund.de.


Nr. 83/16 - tif

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