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Pressemitteilung - 22. Januar 2016

Neue Hundebesitzer müssen „Führerschein“ machen

Der Sachkundenachweis zum Halten eines Hundes, der sogenannte Hundeführerschein, ist vor der erstmaligen Anschaffung eines Hundes abzulegen. Darauf weist der Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen der Stadtverwaltung hin.

Hundehalter müssen ihre Sachkunde seit dem 1. Juli 2013 nachweisen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Niedersächsischen Hundegesetz, das laut der Internetseite www.ml.niedersachsen.de eine bessere Prävention vor Beißattacken und zusätzlich mehr Tierschutz verspricht.

Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Bei Nichtbeachtung kann sogar ein Hundehaltungsverbot verhängt, der Hund weggenommen und ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Eine Sachkundeprüfung braucht nicht, wer innerhalb der vergangenen zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen – vor dem Stichtag 1. Juli 2011 – einen Hund gehalten hat (Nachweise über gezahlte Hundesteuer, Versicherungsunterlagen oder Impfausweis sind vorzulegen). Wer nach dem 1. Juli 2011 erstmalig einen Hund hält, muss eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.

Zusätzlich ist eine Haftpflichtversicherung für jeden Hund über sechs Monate abzuschließen. Ebenfalls muss jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, mit einem Transponder (Chip) gekennzeichnet werden. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund im Niedersächsischen Hunderegister anzumelden.

Das Register dient der Identifizierung eines Hundes. Register wie „TASSO“ zählen nicht zum Niedersächsischen Hunderegister. Weitere Informationen sind im Internet unter www.hunderegister-nds.de zu finden oder unter Telefon (0441) 39010400 erhältlich.

Weitergehende Auskünfte erteilt der Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen der Stadt Delmenhorst unter Telefon (04221) 99-2251.


Nr. 33/16 - tif

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