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Pressemitteilung - 15. Januar 2016

Flüchtlinge: Land setzt Amtshilfe zunächst aus

Das Land Niedersachsen hat der Bitte der Stadt Delmenhorst entsprochen und die vorzuhaltenden Plätze für Flüchtlinge im Zuge der Amtshilfe auf 200 reduziert. Mitte Oktober vergangenen Jahres hatte Niedersachsen die Stadt im Rahmen der Amtshilfe zur Unterbringung von zunächst 200 und kurze Zeit später 350 Menschen verpflichtet.

Ursprünglich war die Amtshilfe auf vier Wochen befristet gewesen, wurde dann aber mehrfach verlängert, derzeit noch bis zum 15. Februar. Weil die Zahl der ankommenden Flüchtlinge in Bayern jedoch aktuell niedrig ist, wird die neue Zuweisung in die Amtshilfe vom kommenden Montag, 18. Januar, an bis auf Weiteres ausgesetzt. Dies teilte das Land der Stadt heute Morgen mit.

In Delmenhorst wird ab Montag nur noch die Sporthalle auf dem Bundeswehrgelände an der Weverstraße für die Unterbringung von Flüchtlingen im Rahmen der Amtshilfe genutzt. Die Halle bietet 198 Plätze. Die darüber hinausgehenden Plätze können bei Bedarf in Wohnungen bereitgestellt werden.

Die Sporthalle an der Holbeinstraße (96 Plätze) steht somit ab 18. Januar zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen im Zuge der regulären Zuweisungsquote zur Verfügung. Auch die Sporthalle am Stubbenweg (194 Plätze) ist mit Menschen aus diesem Personenkreis belegt.

Aufgrund von wöchentlich aktuell rund 60 Neuankömmlingen in Delmenhorst über die „normale“ Zuweisung wird es aller Voraussicht nach leider nicht gelingen, als Notunterkunft dienende Sporthallen kurzfristig wieder für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung zu stellen.

Im Jahr 2015 sind von der Stadt Delmenhorst etwa 1.300 Flüchtlinge (reguläre Zuweisung und Amtshilfe) ordnungsrechtlich untergebracht worden.


Nr. 20/16 - tif

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