Sprungmarken

Pressemitteilung - 22. Dezember 2015

Wichtige Regeln für Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Zum Jahreswechsel mahnt die Stadtverwaltung einen sicheren Gebrauch von Feuerwerkskörpern an. Um nicht mit den Sprengstoffvorschriften in Konflikt zu geraten, haben Käufer und Verkäufer beim Umgang mit Pyrotechnik einige Dinge zu beachten.

In die Hände von Personen unter 18 Jahren gehören nur pyrotechnische Gegenstände der Klasse I wie Wunderkerzen und Zündplättchen. Für die Silvesternacht bestimmtes Feuerwerk der Kategorie 2, also das nicht jugendfreie, sogenannte Kleinfeuerwerk, darf lediglich zwischen dem 29. und 31. Dezember verkauft werden.

Abgebrannt werden darf Feuerwerk grundsätzlich nur am 31. Dezember und am Neujahrstag. In unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist der Gebrauch von Pyrotechnik gänzlich untersagt. Zu besonders brandgefährdeten Gebäuden wie Tankstellen, Reetdachhäusern oder Zeltbauten muss ein Abstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden.

Damit es zu keiner bösen Neujahrsüberraschung kommt, sind diverse Regeln unbedingt zu beachten: Kleinfeuerwerk darf nicht in Kinderhände gelangen. Vor dem Abbrennen von Pyrotechnik ist stets die abgedruckte Gebrauchsanweisung zu lesen. Zudem sind Feuerwerkskörper grundsätzlich nur im Freien zu zünden.

Raketen müssen mit dem Führungsstab in Flaschen aufgestellt und so ausgerichtet werden, dass sie nicht auf andere Häuser sinken können. Feuerwerkskörper dürfen nicht von Balkonen oder Wohnhausfenstern aus gezündet sowie nicht in die Nachbarschaft geworfen werden. Außerdem ist nach dem Zünden von Feuerwerkskörpern ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Auf keinen Fall sollten gezündete Feuerwerkskörper festgehalten werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Abgabe und Handhabung von Feuerwerkskörpern sind unbedingt einzuhalten, denn Gesetzesverstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden


Nr. 650/15 - tif

Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier.