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Pressemitteilung - 14. Juli 2015

Wollepark: Stadt gibt Gebot für Gebäude ab

Im Rahmen eines Zwangsversteigerungstermins beim Amtsgericht Delmenhorst hat die Stadt heute für die Gebäude Am Wollepark 1 bis 5 sowie die ehemalige Spielplatzfläche Am Wollepark ein Gebot in Höhe von 563.250 Euro abgegeben. Andere Bieter gab es nicht.

„Der Zuschlag konnte dennoch nicht erteilt werden, da dem Amtsgericht die Zustimmung aus dem Erbbaurecht bezüglich der Grundstücksfläche Am Wollepark 1 und 2 nicht vorlag“, sagt Wirtschaftsförderer Axel Langnau, der die Stadt beim Amtsgericht vertreten hat.

Die Zustimmung soll vom Amtsgericht kurzfristig eingeholt werden. Ein neuer Termin zur Zuschlagserteilung wurde für Dienstag, 28. Juli, festgelegt.

„Damit haben wir gemeinsam das Zepter des Handelns in die Hand genommen, um den langjährigen Prozess des vorgesehenen Schandfleck-Abrisses auf den Weg zu bringen und der Neugestaltung den Weg zu ebnen“, sagt Langnau.

Das vom Rat beschlossene Sanierungsziel – Abriss in Höhe des Leerstandes – kann nach Zuschlagserteilung umgesetzt werden. Alle Grundstücke liegen im „Sanierungsgebiet Wollepark“, das seit dem Jahr 2000 besteht.

„Ich danke dem Rat der Stadt Delmenhorst für die vertrauensvolle Unterstützung, dass wir diesen ersten Schritt gehen konnten“, sagt Oberbürgermeister Axel Jahnz.

Die Stadt hofft nach 15 Jahren Stagnation in Kürze die bauliche Entwicklung im Wollepark vorantreiben zu können.


Nr. 346/15 - tif

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