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Pressemitteilung - 30. März 2015

Hunde müssen wieder an die Leine

Bild: Peter Kirillov/Shutterstock.com

Der Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz appelliert an alle Hundebesitzer, ihre Tiere in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli in Wäldern, Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten anzuleinen. Ausgenommen sind ganzjährige Freilaufflächen wie die Grünzüge im „Neuen Deichhorst“, beim Stadion oder die Parkanlagen des Wolleparks.

Ferner macht die Stadt noch einmal darauf aufmerksam, dass nach den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes noch bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen, da diese Orte in dieser Zeit die Lebensräume vieler Vogelarten beherbergen.

Wer die Regelungen ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.


Nr. 156/15 - tif

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