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Pressemitteilung - 5. Februar 2015

Stadt hebt Stallpflicht für Geflügel wieder auf

Die Stadt Delmenhorst hebt die Stallpflicht für Geflügel wieder auf. Die Aufstallungspflicht war Mitte Dezember vergangenen Jahres zum Schutz der heimischen Geflügelhaltung vor einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest angeordnet worden.

„Die Gefahr ist auch jetzt noch nicht gebannt, da der Erreger nach wie vor in der Wildpopulation vorhanden ist“, erläutert Amtsveterinärin Dr. Nicolin Niebuhr. „Allerdings sind Nachweise in Mecklenburg-Vorpommern und dort eher in Küstennähe erfolgt.“

Da zudem der überwiegende Teil der Zugvögel das Stadtgebiet verlassen habe, könne nunmehr in Abwägung zwischen Seuchengefahr und dem Tierschutz dem Wunsch der Tierbesitzer, ihre Tiere wieder frei laufen lassen zu können, der Vorrang eingeräumt werden.

Die Veterinärbehörde, so Niebuhr, könne jedoch bei einem erneuten Auftreten der Seuche in der Region – in Verbindung mit einem vermehrten Zugvogelflug – gezwungen sein, eine erneute Stallpflicht anzuordnen.

Unabhängig von der Aufhebung der Stallpflicht ist jeder Geflügelhalter aufgefordert, mögliche Schutzmaßnahmen durchzuführen. Das bedeutet bei Freilandhaltungen, beispielsweise kein Oberflächenwasser als Tränke für die Tiere zu nutzen. Auch die Fütterung ist so durchzuführen, dass Wildvögel keinen Zugang haben.

Weiterhin empfiehlt die Veterinärbehörde, beim Betreten der Ställe die Schuhe zu wechseln oder Überschuhe zu verwenden sowie Schutzkleidung anzulegen. Der Gesundheitszustand der Tiere ist sorgfältig und regelmäßig zu kontrollieren und bei Auffälligkeiten sofort ein Tierarzt hinzuzuziehen.

Trotz des Wegfalls der Stallpflicht sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art beim städtischen Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen anzumelden.


Nr. 51/15 - tif

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