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Pressemitteilung - 23. Dezember 2014

Vogelgrippe: Geflügel muss in den Stall

Wegen der Vogelgrippe in Niedersachsen sind ab sofort auch alle Delmenhorster Geflügelhalter verpflichtet, die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten. Die Stadt Delmenhorst hat heute ein entsprechendes Aufstallungsgebot für Geflügel ausgesprochen.

„Bis der derzeitige Weg der Infektion in den Landkreisen Emsland und Cloppenburg endgültig geklärt ist, muss alles getan werden, um mögliche weitere Infektionen zu verhindern“, sagt die städtische Amtstierärztin Dr. Nicolin Niebuhr. „Menschen sind nach bisherigen Erkenntnissen durch H5N8 nicht gefährdet.“

Am vergangenen Sonnabend war in einem konventionellen Entenmastbetrieb im Landkreis Emsland die hochpathogene Vogelgrippe H5N8 festgestellt worden. Bereits am 16. Dezember hatte es im Landkreis Cloppenburg einen Fall von Geflügelpest in einem Geflügel haltenden Betrieb gegeben.

Der städtische Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen macht darauf aufmerksam, dass die entsprechende Schutzvorrichtung aus einem Dach oder einer Plane bestehen sollte und an den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln, zum Beispiel durch Netze, gesichert sein muss.

Nähere Informationen sind der Allgemeinverfügung der Stadt zu entnehmen, die am heutigen Dienstag, 23. Dezember, im Delmenhorster Kreisblatt unter „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht worden ist.

In Delmenhorst sind 125 Geflügelhalter mit insgesamt 2.300 Tieren beim Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen gemeldet. Dazu zählen unter anderem rund 2.000 Hühner, 70 Enten und 40 Gänse. Jeder Geflügelhalter ist verpflichtet, seine Tierhaltung – bereits ab dem ersten Tier – beim Fachdienst unter Telefon (04221) 99-1234 oder Fax (04221) 99-1232 anzuzeigen.


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