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Pressemitteilung - 7. November 2014

Geflügelpest: Appell an örtliche Halter

Zu hoher Wachsamkeit wegen eines Geflügelpestfalls in Mecklenburg-Vorpommern ruft der Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen die Delmenhorster Geflügelhalter auf. „Geflügelhalter werden aufgefordert, bei Kontakten zu Geflügelhaltungen im Landkreis Vorpommern-Greifswald während der letzten 21 Tage das Veterinäramt zu unterrichten“, sagt Dr. Nicolin Niebuhr.

Hintergrund: In Mecklenburg-Vorpommern war Mitte der Woche in einer großen konventionellen Mastputenhaltung im Landkreis Vorpommern-Greifswald ein hochpathogenes aviäres Influenzvirus vom Subtyp H5N8 und damit Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Nach aktuellem Kenntnisstand ist dieser Subtyp für den Menschen nicht gefährlich.

Aufgrund des derzeitigen Herbstvogelzuges ist die Ansteckungsgefahr von Geflügelbeständen durch Wildvögel besonders hoch. Daher darf nicht in Ställen gehaltenes Geflügel nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. „Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben“, sagt Dr. Niebuhr. „Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen können, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.“

Bei vermehrten Todesfällen oder Leistungseinbrüchen muss eine sogenannte Abklärungsuntersuchung auf aviäres Influenzvirus erfolgen. Dies gelte insbesondere dann, so die Amtstierärztin, wenn „in einem Geflügelbestand bis 100 Tieren mindestens drei Tiere und bei größeren Beständen mehr als zwei Prozent der Tiere innerhalb von 24 Stunden verenden.“

Geflügelbestände, die ausschließlich Enten und Gänse halten, sind genau zu beobachten: Sofern über einen Zeitraum von mehr als vier Tagen mehr als das Dreifache der üblichen Todesfälle auftreten oder Leistungseinbrüche festgestellt werden, muss ebenfalls eine Abklärungsuntersuchung auf Geflügelpest veranlasst werden.

Ob Hobbyhaltung oder Geflügelhof: Grundsätzlich muss jede Geflügelhaltung – auch in der Stadt Delmenhorst – beim Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen unter Telefon (04221) 99-1234 angemeldet werden.


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