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Pressemitteilung - 28. Oktober 2014

Stadt stellt neue Schornsteinfeger vor

Im Zuge des neuen Schornsteinfegerrechts hat die Stadt Delmenhorst sieben der acht Kehrbezirke zum 1. Januar 2015 ausgeschrieben und nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens neu besetzt. In einem Kehrbezirk hat der neue bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger seinen Dienst bereits angetreten.

Seit dem 1. Januar 2013 befinden sich alle Schornsteinfeger, die sich nun bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nennen, im freien Wettbewerb. Das heißt, die Verpflichtung, den zugeteilten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zur Durchführung der Arbeiten zu dulden, besteht nur noch für die sogenannten hoheitlichen Aufgaben.

Jeder Bürger hat das Recht, sich für die freien Arbeiten seinen Schornsteinfeger selbst auszusuchen. Die Durchführung der Arbeiten ist dann gegenüber dem Kehrbezirksinhaber nachzuweisen.


Nr. 530/14 - tif

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