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Pressemitteilung - 16. Januar 2014

B 212 neu: Besuch in Hannover bringt Bewegung

Eine Delmenhorster Delegation mit Oberbürgermeister Patrick de La Lanne an der Spitze sowie Gutachter Dr. Joachim Hartlik (Büro für Umweltprüfungen und Qualitätsmanagement) und Rechtsanwalt Peter Kremer hat gestern in Hannover die Argumente für ein neues Raumordnungsverfahren zur B 212 neu vorgetragen.

Im zweistündigen Gespräch mit Vertretern des Niedersächsischen Wirtschafts- und Landwirtschaftsministeriums, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Hansestadt Bremen und der Gemeinde Ganderkesee hat die Stadt anhand eines Gutachtens dargelegt, dass die Südvariante der B 212 neu, also die landesplanerisch festgestellte Vorzugsvariante, ohne die Ortsumgehung Delmenhorst nicht realisiert werden kann.

„Sollte an der Planung festgehalten werden, wird die Stadt Delmenhorst gegen einen möglichen Planfeststellungsbeschluss klagen“, sagt Oberbürgermeister de La Lanne. „Dafür gibt es einen breiten Konsens in der Politik.“

Zusammen mit der Delmenhorster Landtagsabgeordneten Annette Schwarz (CDU) und dem Landtagsabgeordneten Axel Brammer (SPD) sowie Martin Clausen und Uwe Kroll (Vertreter der „IG B 212 neu /Freies Deich- und Sandhausen“) wurde bekräftigt: Die Südvariante der B 212 neu kann aufgrund der Zusatzverkehre in Delmenhorst nicht alleine realisiert werden. Wird die Ortsumgehung einbezogen, ist wiederum das Ergebnis der Variantenwahl falsch. Die gravierenden Lärmauswirkungen auf Delmenhorster Wohngebiete erzeugen zudem einen Eingriff in die Planungshoheit der Stadt Delmenhorst; hiergegen würde die Stadt Delmenhorst Rechtsmittel einlegen.

Die Stadt Delmenhorst möchte ein langwieriges und quälendes Gerichtsverfahren möglichst vermeiden. Ziel ist vielmehr, dass die fachlich vollständige Betrachtung der Verkehrs- und Naturschutzbelange in die Planungen einbezogen wird. Die Argumente der Stadt sollen berücksichtigt, der Gesprächsprozess mit den Behörden und Ministerien fortgeführt werden.

„Wir haben alle Argumente gebündelt vorgetragen und nachgewiesen, dass in den bisherigen Planungen Fehler gemacht worden sind“, sagt de La Lanne. „Von uns wurde eine sachbezogene Gesamtbetrachtung der Region abgegeben, um verhärtete Fronten aufzulösen.“

Aus Sicht der Stadt Delmenhorst muss die Grundlage der Planungen zur
B 212 neu ein Raumordnungsverfahren sein, das die aufgezeigten Probleme beachtet, die unterschiedlichen Trassenvarianten einer umfassenden Prüfung unterzieht und keine neuen Probleme verursacht.


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