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Pressemitteilung - 27. November 2013

Gebäude an der Westfalenstraße vor Abriss

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Abbruchanordnung der Stadt Delmenhorst für das Gebäude an der Westfalenstraße 8 bestätigt.

Am 20. November 2012 hatte der Fachdienst Bauordnung der Stadt Delmenhorst gemäß Paragraf 54 der Niedersächsischen Bauordnung eine Abbruchanordnung verfügt.

Der Verfügung vorangegangen war eine Begehung des seit rund zehn Jahren leer stehenden Wohnblocks mit 122 Wohneinheiten. Dabei waren sowohl im Äußeren als auch im Inneren starke und fortschreitende Schäden festgestellt worden.

Einen Widerspruch des Eigentümers hatte die Verwaltung zurückgewiesen. Nachfolgend reichte der Eigentümer im April 2013 Klage gegen die Anordnung ein. Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht Oldenburg jetzt abgewiesen.

 

 

Nr. 579/13 - msr

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