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Pressemitteilung - 7. November 2013

Stadtkasse informiert: Umstellung auf SEPA

Für Lastschriften gelten ab dem 1. Februar 2014 neue Regelungen. Alle Überweisungen und Lastschriften müssen dann den in der gesamten EU einheitlichen Standards (Single Euro Payments Area, kurz: SEPA) entsprechen, um den bargeldlosen Zahlungsverkehr zum Vorteil der Verbraucher zu vereinfachen.

Um die Grundbesitzabgaben zu bezahlen, nutzen die Delmenhorster schon heute größtenteils die Vorteile des Lastschriftverfahrens. Sie haben der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt, damit die fälligen Zahlungen termingerecht vom Konto eingezogen werden können.

Diese Einzugsermächtigungen nutzt die Stadt auch zukünftig als SEPA-Lastschrift-mandat – erstmalig zum 1. Dezember, automatisch und ohne Aufwand für jeden einzelnen.

Kontoinhaber mit Einzugsermächtigung erhalten mit der anstehenden Abbuchung zum Steuertermin am 15. November auf dem Kontoauszug die vorgeschriebenen SEPA-Informationen, die zukünftig auf allen SEPA-Lastschrifteinzügen angegeben sein müssen.

Wer bislang noch nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, kann den entsprechenden Vordruck über die Internetseite der Stadt www.delmenhorst.de abrufen und ausgefüllt zurücksenden. Dort sind auch weitere Hinweise zur SEPA-Umstellung zu finden. Für Fragen und Informationen zum Thema SEPA hat die Stadtkasse zudem die Service-Telefonnummer (04221) 99-1919 eingerichtet.


Nr. 543/13 - tif

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