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Pressemitteilung - 19. August 2013

Zwangsversteigerung „Zur Pultern“

Das Grundstück soll am morgigen Dienstag, 20. August, versteigert werden. Der neue Eigentümer wäre verpflichtet, die Brandruine zu beseitigen. Die Stadt Delmenhorst strebt an, das Gelände selbst zu erwerben, um es möglichst schnell räumen lassen zu können.

Der Bestandsschutz des abgebrannten Gebäudes ist im Laufe der Jahre erloschen. Daher darf der zerstörte Landgasthof nicht wieder aufgebaut werden.

Planungsrechtlich gehört das Areal zum Außenbereich. Für neue Bau- und Nutzungsabsichten auf dem Areal gelten eingeschränkte Zulassungsvoraussetzungen. Vom grundsätzlichen Bebauungsverbot ausgenommen sind unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise sogenannte privilegierte Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.

Laut Fachdienst Stadtplanung können sich bauliche Entwicklungsmöglichkeiten ausschließlich aufgrund einer städtebaulichen Neuentwicklung der Fläche ergeben. Derartige Aktivitäten sind jedoch aktuell nicht beabsichtigt.


Nr. 405/13 - msr

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