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Pressemitteilung - 25. März 2013

Brut- und Setzzeit beginnt am 1. April

Der Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz weist auf die Brut- und Setzzeit hin, die am 1. April beginnt. Bis zum 15. Juli sind alle Hundebesitzer gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung verpflichtet, ihre Tiere in freier Landschaft (unter anderem Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete) anzuleinen.

Der Fachdienst erinnert zudem an die gesetzlichen Regelungen, wonach zwischen dem 1. März und 30. September Hecken, Gebüsche, Gehölze und außerhalb des Waldes oder in gärtnerisch genutzten Flächen stehende Bäume nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen, da diese Orte als Lebensräume und Brutstätten vieler Tierarten genutzt werden. Lediglich Form- und Pflegeschnitte sind möglich.


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